Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-25106-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:

 

Der Vorgang ist der Verwaltung bekannt und Teil der Arbeitsplanung der zuständigen Friedhofsabteilung. Inzwischen liegt die Rückmeldung der Hinterbliebenen vor, sodass nach dem Ablauf der Ruhezeit das Versetzen des Grabsteines durchgeführt werden kann (nach dem 21. Juni 2025). Derzeit wird ein Steinmetz mit den Arbeiten beauftragt. Der konkrete Durchführungstermin wird dann mit dem ausführenden Steinmetz abgestimmt.

 

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