Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25873-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des Grundstückes an der Kreuzung Kreuzstraße/Sackring
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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03.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage 25-25873 der SPD-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
- Welche Möglichkeiten zur Nutzung dieses Grundstückes sieht der Bebauungsplan vor?
Für das Grundstück besteht der rechtskräftige Teilortsbauplan HO 2 aus dem Jahr 1940. Der Teilortsbauplan setzt lediglich die Bauflächen, Straßen, private und öffentliche Grünfläche fest. Für das Grundstück ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Grundstück gemäß § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet zu beurteilen.
Die damalige Festsetzung für dieses eine Grundstück als öffentliche Grünfläche ist nicht mehr nachvollziehbar und entspricht nicht den städtebaulichen zeitgemäßen Planungszielen. In der Vergangenheit wurden daher Befreiungen – zuletzt im
Dezember 2024 - erteilt. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
- Liegen der Verwaltung Pläne beziehungsweise Bauanträge zur Nutzung des genannten Grundstückes vor? Wenn ja, welche?
Für das Grundstück wurde am 09.12.2024 eine Baugenehmigung für den „Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (Microappartments) mit 19 Wohneinheiten“ erteilt.
