Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23153-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates 310 vom 05.03.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3. NKomVG):

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung, an der Kreuzung Hohestieg/Goslarsche Straße die Rechts-vor-Links-Regel einzurichten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Goslarsche Straße liegt innerhalb einer schon vor langer Zeit ausgewiesenen Tempo-30-Zone zwischen Madamenweg, Sackring und Okerumflut. Grundsätzlich gilt in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und die Rechts-vor-links-Regelung an Kreuzungen und Einmündungen.

 

Bei Anordnung einer Tempo 30-Zone sind auch immer die Bedürfnisse des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu berücksichtigen. In der Goslarschen Straße und in der Tuckermannstraße verkehrt die Linie 424 der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) im 30-Minuten-Takt zur Erschließung eines dicht bebauten Teils des Westlichen Ringgebietes.

 

Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone und damit verbundene rechts-vor-links-Regelung bedeutet für den Busverkehr regelmäßiges Anhalten und Anfahren bei einer rechts-vor-links-Regelung an jedem Knotenpunkt, was neben der Fahrzeitverlängerung auch die Sicherheit z. B. stehender Fahrgäste und den Komfort für alle Fahrgäste senkt. Um den Belangen des Buslinienverkehrs nachzukommen, kann nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) von der Grundregel rechts-vor-links abgewichen werden und die Vorfahrt durch das Zeichen 301 (einmalige Vorfahrt an der nächsten Kreuzung) angeordnet werden. Dies ist seinerzeit bei der Einrichtung der Tempo-30-Zone bei der Einmündung Hohestieg geschehen und dies war auch bei der Kreuzung mit der Sidonienstraße bzw. der Kreuzstraße angeordnet. An letzterer Kreuzung wurde diese Regelung aber wieder zurückgenommen, weil im Zuge der querenden Fahrradstraße ebenfalls eine Bevorrechtigung angebracht wäre. Infolge der beiden konkurrierenden Bedürfnisse ist wieder die Rechts-vor-links-Regelung an dieser Stelle eingerichtet worden.

 

Warum es in der Tuckermannstraße an den Einmündungen des Alerdsweges, der Bürgerstraße und der Marenholtzstraße nie eine Bevorrechtigung des ÖPNV mit Zeichen 301 gab, ist nicht mehr nachvollziehbar.


Grundsätzlich wird der ÖPNV aus den oben genannten Gründen ungern durch Tempo-30-Zonen geführt. Dennoch lässt es sich in manchen Bereichen nicht vermeiden oder aber ist es auch Ziel, den ÖPNV dort nah an die Menschen zu bringen. In allen Tempo-30-Zonen mit ÖPNV, die in jüngerer Vergangenheit eingerichtet wurden (z. B. Schwarzer Berg, Mannheimstraße oder Ackerweg) wurden entsprechende Regelungen durch Zeichen 301 vorgenommen.

 

An der Kreuzung Hohestieg/Goslarsche Straße liegt keine Unfallhäufungsstelle vor und auch das Geschwindigkeitsniveau ist moderat - bei mehreren Messungen in der Goslarschen Straße (vgl. DS 23-21139-02 und -03).

 

Unabhängig der vorgenannten Hinweise wird die Verwaltung dem Wunsch des Stadtbezirksrates nachkommen.

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