Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25943
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) - Stellungnahme der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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18.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 76 Abs. 2. Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 Buchst. b der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich um die Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in nicht-verkehrlichen und nicht-umweltrechtlichen Planfeststellungsverfahren. In diesem Beschlusskontext ist auch die Zustimmung der Stellungnahme zur Änderung des LROP einzuordnen.
Verfahrensstand und Beteiligung
Am 09.04.2025 hat das ML das Beteiligungsverfahren im Rahmen der Änderung der Verordnung über das LROP Niedersachsen öffentlich bekannt gemacht. Die Auslegung der LROP-Fortschreibung erfolgte am 22.04.2025. Die Stadt Braunschweig kann im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) hierzu Stellung nehmen. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme endet am 04.06.2025.
Aufgrund der Verwendung einer irreführenden Mailadresse der Stadtverwaltung durch das Ministerium hat die Stadt die formelle Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahme erst am 14.05.2025 erhalten. Eine beantragte Fristverlängerung zur Berücksichtigung von Sitzungsterminen der politischen Gremien hat das ML nicht gewährt.
Dies bedeutet, dass die vorläufige, von der Verwaltung freigegebene Stellungnahme bis zum 04.06.2025 an das ML übermittelt wird. Eventuelle Ergänzungen, die im Ausschuss für Planung und Hochbau am 18.06.2025 eingebracht und beschlossen werden, kann die Stadt Braunschweig nach Ablauf der Frist noch dem ML nachreichen.
Planungsvorhaben
Die Niedersächsische Landesregierung und das ML beabsichtigen, mit dieser Änderung und Ergänzung des LROP die Ziele, Grundsätze und Planungsaufträge der Raumordnung zu aktualisieren. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind von der Stadt Braunschweig in deren Planungen zu beachten und zu berücksichtigen. Die vorgebrachten Ergänzungen der ausgelegten LROP-Fortschreibung zielen im Wesentlichen darauf ab, eine auf Energiewende, Klimaneutralität und nachhaltige Mobilität fokussierte räumliche Entwicklung des Landes zu gewährleisten.
In der ausgelegten LROP-Fortschreibung werden sowohl mehrere Einfügungen und Streichungen zeichnerischer Festlegungen im Stadtgebiet von Braunschweig vorgeschlagen, als auch Textänderungen, deren zukünftige Auswirkungen auf die Stadt von Relevanz sein könnten.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden verwaltungsintern geprüft, indem mehrere inhaltlich zuständige Organisationseinheiten einbezogen wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen, inklusive mehrerer Ergänzungsbedarfe, u. a. zu Einzelhandelsprojekten und zur Nutzung des Vorranggebietes Wald für Windenergie, wurden in die städtische Stellungnahme aufgenommen.
Stellungnahme der Stadt Braunschweig
Die vorläufige Stellungnahme der Stadt Braunschweig an das ML ist der Beschlussvorlage beigefügt (siehe Anlage 1). Zudem sind die vorgeschlagenen Einfügungen (siehe Anlage 2) und Streichungen zeichnerischer Festlegungen (siehe Anlage 3) sowie die Textänderungen (siehe Anlage 4) beigefügt.
Fazit
Die Verwaltung steht mehreren vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich positiv gegenüber, bittet jedoch um Berücksichtigung der angebrachten Änderungswünsche und empfiehlt daher, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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462,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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4
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(wie Dokument)
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886,8 kB
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