Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25835-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung für Gewerbetreibende aus dem Baustellenfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
03.06.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 15.05.2025 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu Frage 1.:
Eine systematische Prüfung eingehender Anträge, die aufgrund der nicht erfolgten Mittelbereitstellung keine Aussicht auf erfolgreiche Bescheidung und Auszahlung von freiwilligen Förderleistungen haben, erfolgt aus arbeitsökonomischer Sicht nicht.
Zu Frage 2.:
Grundsätzlich ist dies möglich, sofern eine zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit für die Mittelbereitstellung besteht. Es ist aber nicht beabsichtigt, die aus nicht zuletzt dem Allgemeinwohl dienenden Gründen - nämlich der finanziellen Handlungsfähigkeit und Sicherstellung der elementaren Aufgaben einer Kommune - festgesetzte Einsparung der Mittel des Baustellenfonds durch über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen zu umgehen.
Die Entscheidung zur Streichung der Mittel aus dem Baustellenfonds erfolgte auf Basis der Überlegung, dass die Kommune - insbesondere in Anbetracht der aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Situation - derzeit hier keine freiwilligen Leistungen zur Kompensation anbieten kann. Eine ausnahmsweise Einzelfallprüfung im Falle außerordentlicher, unzumutbarer Härten ist natürlich nicht ausgeschlossen.
Im Hinblick auf die in der Anfrage genannte Baumaßnahme an der Helmstedter Straße wird auf den Umstand verwiesen, dass die geplante Dauer der Maßnahme bisher nicht mit mehr als 12 Monaten prognostiziert wird und es sich zudem wie bei den meisten Straßenbaumaßnahmen um eine wandernde Baustelle handelt, die nicht über die gesamte Bauzeit alle Anlieger im betroffenen Bereich in vollem Umfang einschränkt.
