Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25841

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,

 

b)        der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2024, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung an die Braunschweig Beteiligungen GmbH in Höhe von 335.493,01 € und einer Einstellung in andere Gewinnrücklagen der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in Höhe von 150.000,00 € einen Bilanzgewinn in Höhe von 1.728.514,34 € ausweist, wird festgestellt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) werden in Höhe von 94,9 % von der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) und in Höhe von 5,1 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HBG von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 12 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der HBG hat den Jahresabschluss 2024 im Rahmen seiner Sitzung am 3. Juni 2025 beraten und die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 in der vorgelegten Fassung empfohlen.

 

 

Die HBG schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Überschuss in Höhe von 485.493,01 € ab. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2024 ergibt sich damit eine Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 24 T€.

 

Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2024 um rd. 581 T€ auf 13.468.471,81 € erhöht.

 

Die Vergleichszahlen 2023 bis 2025 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Angaben in T€

Ist
2023

Plan
2024

Ist
2024

Plan
2025

1

Umsatzerlöse

17.779,9

19.745,2

18.413,7

16.893,7

1a

%-Vergleich zum Vorjahr/Plan

 

+ 15,4 %

+ 3,6 %/
- 6,4 %

- 8,3 %

2

Sonstige betriebliche Erträge

720,5

970,8

700,9

369,4

2a

davon
Auflösungserträge aus Sonderposten


340,0


394,3


333,0


349,4

3

Gesamtleistung (Summe 1 + 2)

18.500,4

20.716,0

19.114,6

17.263,1

4

Materialaufwand

-13.425,4

-14.811,2

-13.485,5

-11.351,9

5

Personalaufwand

-2.587,6

-2.790,0

-2.595,1

-2.911,7

6

Abschreibungen

-579,3

-685,7

-570,4

-687,8

7

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-1.410,3

-1.888,4

-1.922,7

-1.784,7

8

Betriebsergebnis/EBIT (Summe 3 bis 7)

497,8

540,7

540,8

527,0

9

Zins-/Finanzergebnis

-15,5

-28,4

5,4

-16,1

10

Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag

-0,8

-0,8

-0,8

-0,8

11

Ergebnis nach Steuern (Summe 8 bis 10)

481,5

511,5

545,4

510,1

12

Sonstige Steuern

-49,6

-49,6

-59,9

-59,4

13

Jahresergebnis (Summe 11 + 12)

431,9

461,9

485,5

450,7

 

 

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,6 Mio. € (+ 3,6 %) gestiegen. Dazu beigetragen hat eine deutliche Steigerung bei dem Schiffsgüterumschlag, insgesamt um 76.944 t auf 673.125 t (+ 12,9 %). Im Bahngüterverkehr hingegen sind die Umschlagsmengen wiederum gesunken, um 3.724 t auf 86.421 t (- 4,1 %), bei dem Containerumschlag um 3.017 TEU auf 65.921 TEU (- 4,4 %). Neben den Umschlagszahlen liegen den Erlösen auch logistische Dienstleistungen (Value-Add-Services) wie Containerbe- und -entladungen, Lagerungen und damit verbundene Tätigkeiten zugrunde. Die Hafentarife sind zum 1. Januar 2024 für Positionen mit Personalkostenanteilen um 2 % erhöht worden.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten neben den Auflösungserträgen aus Sonderposten für Investitionszuschüsse Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus abgeschriebenen Forderungen sowie aus Schadensfällen und sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 19,6 T€ gesunken.

 

Korrespondierend mit der Entwicklung der Umsatzerlöse sind die Materialaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 60 T€ (+ 0,4 %) nur leicht gestiegen. Die Materialaufwandsquote hat sich von 75,5 auf 73,2 % verringert.

 

Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr trotz Tarifsteigerungen nahezu konstant geblieben, nicht zuletzt, weil die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer um einen auf 42 Arbeitnehmer gesunken ist. Die ursprünglich geplante Aufstockung auf 44 Arbeitnehmer ist nicht umgesetzt worden. Die Personalaufwandsquote hat sich von 14,6 auf 14,1 % verringert.

 

Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Jahr 2023 um 8,9 T€ geringer. Die Planwerte werden nicht erreicht, weil sich neue Projekte verschoben haben.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Betriebs- und Instandhaltungskosten, Abschreibungen aus Forderungen sowie Aufwendungen aus Schadensfällen und sind aufgrund einer Wertberichtigung um etwa 512 T€ gestiegen.

 

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahresstichtag um rd. 581 T€ auf 13,5 Mio. € gestiegen, wesentlich verursacht durch höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund der in 2024 wieder ansteigender Umsätze. Im Anlagevermögen sind Anzahlungen auf diverse Investitionen wie die Speditionssoftware und eine Photovoltaikanlage berücksichtigt. Unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse sind keine im Jahr 2024 gewährten Zuschüsse zu verzeichnen. Die Rückstellungen sind um rd. 176 T€ erhöht worden und bilden Sachverhalte in den Bereichen Personal, Baggerarbeiten sowie offene Detentionen ab. Die Eigenkapitalquote ist von 44,3 % auf 43,6 % gesunken.

 

Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

 

Als Anlagen sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2024 beigefügt.

 

Ergebnisverwendung:

 

Die HBG und die BSBG (damals noch firmierend unter Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH) haben am 13. Dezember 2016 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der ab dem Geschäftsjahr 2017 Wirkung entfaltet hat. Demnach ist grundsätzlich der von der HBG erwirtschaftete Gewinn vollständig an die BSBG abzuführen; die Minderheitsgesellschafterin Stadt Braunschweig erhält aus steuerlichen Gründen aber eine feste Ausgleichszahlung („Garantiedividende“) in Höhe von rd. 5 T€. Die HBG kann jedoch mit Zustimmung der BSBG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

 

Die HBG beabsichtigt auch in den Jahren 2025 bis 2029 Investitionen in die Erweiterung des Hafens vorzunehmen. Die größten Positionen werden dabei für die Erweiterung des Containerterminals, die Anschaffung eines neuen Reachstackers und eine überdachte Umschlagsanlage abgebildet. Diese Kapazitätsausweitung rechtfertigt aus objektiver unternehmerischer Sicht, dass hierfür Rücklagen gebildet werden. Diese Auffassung wurde seinerzeit vom Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft grundsätzlich bestätigt.

 

Die Gesellschafterversammlung der BSBG hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 der Einstellung eines Betrages in Höhe von 150.000,00 € in andere Gewinnrücklagen der HBG zugestimmt (DS 24-24741).

 


Aufgrund des ab dem Jahr 2017 wirksamen Gewinnabführungsvertrages wird die Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Daher werden in der Gewinn- und Verlustrechnung auch die Gewinnvorträge aus Vorjahren sowie ein Bilanzgewinn ausgewiesen. Der ausgewiesene Bilanzgewinn 2024 in Höhe von rd. 1.728,5 T€ entspricht der Höhe der Gewinnvorträge aus Vorjahren, die vor Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrages erwirtschaftet wurden.

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise