Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25842
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH Jahresabschluss 2024 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Backhauß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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19.06.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,
b) der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2024 der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) verwiesen (DS 25-25841).
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der HBG der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 4 des Gesellschaftervertrages der HBG der Beratung im Aufsichtsrat.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der HBG hat in seiner Sitzung am 3. Juni 2025 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 empfohlen.
