Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-25972
Grunddaten
- Betreff:
-
Qualitätsstandards für Fußwege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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17.06.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Maßnahme F1 „Qualitätsstandards für den Fußverkehr festlegen, umsetzen und nachrüsten“ aus dem Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ wird vorrangig umgesetzt. Hierzu wird konkret die folgende Maßnahmenbeschreibung aus dem MEP beschlossen:
„Für die Konzeption eines stadtweiten Fußwegenetzes werden auf den gängigen technischen Regelwerken (EFA, RASt, H BVA, DIN 18040) beruhende Qualitätsstandards (in Bereichen wie Längsverkehr, Querungen, Barrierefreiheit, Führung mit dem Radverkehr etc.) für die Fußverkehrsinfrastruktur erarbeitet“ (MEP, Maßnahme F1).
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme ist zeitnah zu beginnen. Erste Ergebnisse sollen spätestens im vierten Quartal 2025 vorgelegt werden.
Haushaltsmittel für die Umsetzung dieses Beschlusses sollen aus den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln entnommen werden (s. Projekt 4S.66 Neu „MEP / Förderung Fußverkehr“).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss über das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wurde innerhalb des Arbeitsfeldes 12: Zukunftsorientierte Mobilität festgelegt, dass ein Netz von Premium-Fußwegen und ein Flaneur-Plan entwickelt werden soll, um den fußläufigen Verkehr zu stärken (ISEK, Seite 174). Konkret heißt es im ISEK, dass für die Premium-Wege Qualitätsstandards im MEP festgelegt werden sollen und ein Konzept für den Flaneur-Plan erstellt werden soll. Diese Forderung aus dem ISEK wurde leider im MEP nicht umgesetzt. Auch hier heißt es lediglich: „Für die Konzeption eines stadtweiten Fußwegenetzes werden auf den gängigen technischen Regelwerken (EFA, RASt, H BVA, DIN 18040) beruhende Qualitätsstandards (in Bereichen wie Längsverkehr, Querungen, Barrierefreiheit, Führung mit dem Radverkehr etc.) für die Fußverkehrsinfrastruktur erarbeitet. Anschließend werden diese umgesetzt bzw. nachgerüstet.“ (MEP, Maßnahme F1 „Qualitätsstandards für den Fußverkehr festlegen, umsetzen und nachrüsten“).
Da die Festlegung von Qualitätsstandards die notwendige Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen im Bereich des Fußverkehrs ist, soll diese Maßnahme, deren Priorität auch im MEP mit „Sehr hoch“ angegeben wird, schnell umgesetzt werden. Dabei sind insbesondere die Wege, die häufig von Kindern und älteren Menschen genutzt werden, vorrangig zu betrachten. Ebenfalls sollen Orte und Plätze einbezogen werden, wie z.B. der Altstadtmarkt, Quartierszentren sowie Grünräume. Auch im Sinn des Kommunalen Aktionsplan Inklusion – kurz: KAP – für Barrierefreiheit im Sinne von „Braunschweig für alle“ wird ein späterer Konzept-Beschluss und die Umsetzung von Maßnahmen nach Prioritäten einen wichtigen Beitrag leisten.
Für die Entwicklung des Netzes und der Definition der Standards soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.
Im Haushalt stehen nach Angabe der Verwaltung im Projekt 4S.66 Neu „zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 EUR für 2025-2026 für die Förderung des Fußverkehrs in der Innenstadt und auf Stadtteilebene (Teilmaßnahme Mobilitätsentwicklungsplan)“ zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass sich diese Mittel auch für die Umsetzung dieses Antrags verwenden lassen.
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Beispiel Aachen:
https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/fussverkehrskonzepte/
