Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25938-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandereignisse bei Windkraftanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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10.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.05.2025 [25-25938] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Wird der Feuerwehr Braunschweig der Brand einer Windkraftanlage gemeldet, so werden in der Regel ein Löschzug und die zuständige Ortsfeuerwehr alarmiert. Der Einsatzleiter kann bei Bedarf die Höhenrettungsgruppe und ein Tanklöschfahrzeug, sowie ggf. weitere Einsatzkräfte nachfordern.
Sind zum Zeitpunkt des Brandes Personen in der Windkraftanlage (z.B. im Maschinenhaus), so sind diese ausgebildet und ausgerüstet, sich im Notfall schnell abzuseilen und selbst in Sicherheit zu begeben (Selbstrettungsprinzip).
Sollte es zu einem Brand im oberen Teil der Windkraftanlage gekommen sein (z.B. im Maschinenhaus), so sind die Möglichkeiten der Feuerwehr in der Regel sehr beschränkt. Aufgrund der Anlagenhöhe reicht kein Hubrettungsmittel der Feuerwehr in effiziente Arbeitsbereiche vor. Hier wird von der Option des kontrollierten Abbrennens Gebrauch gemacht. Besonders wichtig ist das Schaffen eines Sicherheitsbereiches durch weiträumiges Absperren. Bei dem Abbrennen ist von herabfallenden Teilen auszugehen. Daher muss ein Radius von mind. 500 Metern unzugänglich gemacht werden, bei markantem Wind ist in Windrichtung der Bereich ggf. zu erweitern. Ein Zusammenfallen der gesamten Anlage hingegen ist unwahrscheinlich.
Die Feuerwehr wird sich parallel zudem darauf vorbereiten, ggf. entstehende Flächenbrände abzulöschen, die durch herabfallende brennende Gegenstände entstehen können. Dies kann z.B. durch das Aufstellen von Wasserwerfen erfolgen. Jedoch ist auch bei der Bekämpfung möglicher Flächenbrände der Sicherheitsabstand einzuhalten.
Bei einem Brand, der sich nachweislich nur im unteren Teil der Windkraftanlage (Turmfuß oder auch Übergabehaus) befindet, können dagegen Löschversuche unternommen werden, wenn der Einsatzleiter dies aufgrund seiner Gefahrenbeurteilung für vertretbar und sicher durchführbar einschätzt.
Hierbei gelten die üblichen Sicherheitsabstände beim Löschen elektrischer Einrichtungen unter Hochspannung. Als Löschmittel wird hier in der Regel Kohlendioxyd verwendet.
Die Feuerwehr informiert bei einem Brand zudem den Betreiber der Windkraftanlage.
Zu Frage 2:
Außer der zur Frage 1 benannten Einsatztaktik bestehen für die Feuerwehr in der Regel keine Möglichkeiten der direkten Brandbekämpfung im Maschinenhaus. Auch stationäre Löschanlagen in einer Windkraftanlage würden im Falle eine Brandes in dem Maschinenhaus die Maßnahmen der Feuerwehr nicht beeinflussen. Techniker des Anlagenbetreibers müssten nach einer Auslösung einer stationären Löschanlage diese kontrollieren.
Zu Frage 3:
Bei einem voll entwickelten Brand einer Windkraftanlage kann es vorkommen, dass die Flügel der Windkraftanlage in Brand geraten. Diese bestehen in der Regel aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Im Brandfall kann es zum Herabfallen von Kunststoffresten und Brandrückständen kommen. Zudem enthält das Maschinenhaus verschiedene Betriebsstoffe (z.B. Öle). In diesem Fall würde der Fachbereich Umwelt (Untere Bodenschutz- und Wasserbehörde) von der Feuerwehr benachrichtigt und zur Einsatzstelle gerufen. Somit kann durch Fachexperten eine Beurteilung der Umweltauswirkungen vorgenommen werden und können daraus folgende Maßnahmen eingeleitet werden. In Folge der Beurteilung können sich weitere Maßnahmen von Fachunternehmen (z.B. Aufsammeln von Brandrückständen) anschließen.
