Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25547-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 23.04.2025 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, in der Hannoverschen Straße beginnend vom Knotenpunkt zur Saarstraße bis zum Ortseingang auf Höhe Pastor-Mercker-Weg an geeigneten Stellen verdeckt die Geschwindigkeiten zu erfassen und die Ergebnisse dem Stadtbezirksrat zu übermitteln.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat in der Hannoverschen Straße in der Zeit vom 26.05.2025 bis 02.06.2025 vor dem Grundstück Nr. 35 sowie ggü. dem Grundstück Nr. 34 jeweils ein Geschwindigkeits-profil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes erhoben.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Hannoversche Straße 35

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

26.05.2025

bis

02.06.2025

Seitenstrahlradargerät 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

An der Schule

Luftstraße

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 50

52.775

99

55.264

99

108.039

99

51 bis 60

111

1

195

1

306

1

61 bis 70

11

0

50

0

61

0

71 bis 80

2

0

11

0

13

0

81 bis 90

1

0

3

0

4

0

> 90

0

0

0

0

0

0

 

 

52.900

100

55.523

100

108.423

100

 


 

Messstelle

Hannoversche Straße ggü. 34

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

26.05.2025

bis

02.06.2025

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Luftstraße

In den Rosenäckern

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 50

56.031

99

53.248

99

109.279

99

51 bis 60

404

1

245

1

649

1

61 bis 70

34

0

18

0

52

0

71 bis 80

1

0

3

0

4

0

81 bis 90

1

0

0

0

1

0

> 90

0

0

0

0

0

0

 

 

56.471

100

53.514

100

109.985

100

 

Insgesamt ist festzustellen, dass sich bei einer hohen Verkehrsmenge der weit überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gehalten hat. Bei Geschwindigkeitsübertretungen fuhren die meisten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer jeweils nur bis zu 10 km/h schneller.

 

Die Verwaltung bewertet die Ergebnisse als unproblematisch, so dass keine weiteren Maßnahmen angezeigt werden.

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