Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25517-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 29.04.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten:

  • Die Straßen und Gehwege, in denen in den letzten 3 Jahren von der Telekom im Stadtbezirk 112 Glasfaser verlegt worden ist zu sichten und Schäden beziehungsweise mangelhaft geschlossenen Decken zu erfassen.
  • Die bei der Sichtung identifizierten Schäden bei der Telekom zu Reklamieren und deren Beseitigung notfalls gerichtlich zu erwirken.
  • In Zukunft bei Anwohnerbeschwerden kurzfristig die Straßen nach Glasfaserausbau zu prüfen und entsprechend durch den Verursacher instandsetzen zu lassen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der Mitteilung 23-21659 vom 25.07.2023 hat die Verwaltung über das Procedere zur bautechnischen Überwachung der Erschließungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau berichtet.

 

Im Folgenden wird dargestellt, wie die Verwaltung die Wiederherstellung von Straßen und Gehwegen nach Verlegung von Glasfaserleitungen sicherstellt:

 

  • Regelmäßige Bauüberwachung und Baubesprechungen

Ab Beginn der Ausbauarbeiten erfolgen wöchentliche Baubesprechungen mit den von den Telekommunikationsunternehmen (TKU) beauftragten Baufirmen. In diesem Rahmen wird der Zustand der Oberflächen systematisch überprüft, Abweichungen dokumentiert und festgestellte Mängel detailliert protokolliert. Nach Fertigstellung einzelner Ausbauabschnitte (NVT-Bereiche) erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch die bauausführende Firma, das TKU und einen Vertreter der Stadt.

 

  • Mängelmeldungen und Nachbesserungsaufforderungen

Sämtliche erkannten Mängel werden zeitnah und schriftlich an die zuständigen Tiefbauunternehmen gemeldet. Die vertragliche Verpflichtung zur frist- und fachgerechten Nachbesserung ist integraler Bestandteil der Zusammenarbeit. Bei Nichteinhaltung von Fristen werden weitere vertragliche Schritte eingeleitet – bis hin zur Beauftragung eines Ersatzunternehmers.

 

  • Stichprobenartige Qualitätskontrollen

Zusätzlich zu den regulären Abnahmen führt die Verwaltung stichprobenartige Kontrollen der wiederhergestellten Oberflächen durch. Dabei kann es auch zur gezielten Öffnung von Flächen kommen, um Verdichtung und Schichtaufbau zu überprüfen.

 

Diese Maßnahmen dienen der nachhaltigen Sicherung der Infrastruktur.

 

In der Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.02.2025 (Drucksache 25-25269) wurde seitens der Verwaltung unter anderem dargelegt, dass durch die beschriebenen Kontrollmaßnahmen die fachgerechte Wiederherstellung überprüft und sichergestellt wird. Diese Ausführungen gelten weiterhin als verbindliche Grundlage des städtischen Handelns.

 

Die Gehwegschäden in Querum, die noch in Asphaltbauweise ausgeführt werden müssen, werden ab Kalenderwoche 23 instandgesetzt.

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