Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-25825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, eine Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen/-geschirr/-bestecke (Verpackungssteuersatzung) zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Ende Januar 2025 wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bekannt, dass die Tübinger Verpackungssteuersatzung rechtmäßig ist.

Tübingen erhebt seit Anfang 2022 eine Steuer auf den Verbrauch von nicht wiederverwendbaren Verpackungen, Geschirr und Besteck für den unmittelbaren Vor-Ort- und Mitnahmeverzehr. Zur Entrichtung der Steuer ist der Endverkäufer von entsprechenden Speisen und Getränken verpflichtet.

Diese Vorgehensweise Tübingens hat das Bundesverfassungsgericht für rechtmäßig erklärt.

Die niedersächsische Landesregierung sieht die Verantwortung für die Erhebung einer Verpackungssteuersatzung bei den Kommunen. Diese sind damit aufgefordert, eigene Konzepte zu erarbeiten. Das Land plane nicht, in die Steuerhoheit der Kommunen einzugreifen, gab das Umweltministerium bekannt.1

Niedersächsische Kommunen wie Göttingen, Hildesheim und Lüneburg sind dieser Aufforderung inzwischen bereits gefolgt, wie die Braunschweiger Zeitung in ihrem Artikel 'Verpackungssteuer in Niedersachsen? Pläne werden konkreter' vom 03.05.2025 berichtete. Während die Göttinger Verwaltung beauftragt wurde, die Einführung einer Verpackungssteuer ab 2027 zu prüfen, will die Stadt Hildesheim selbst initiativ werden und dem dortigen Rat einen eigenen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen, heißt es in dem Artikel weiter.

Einwegverpackungen finden sich nach Gebrauch häufig im Stadtbild wieder, müssen dort auf Kosten der Kommune entfernt werden und verursachen auch bei Entsorgung in den Abfallbehältern immer Zusatzkosten.

1 https://www.dieniedersachsen.de/politik/bremen-und-niedersachsen-erwaegen-verpackungssteuer-fuer-einweg-verpackungen-2984150   

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