Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1)      Der als Anlage beigefügten „Gesellschaftervereinbarung betreffend die Allianz für die Region GmbH“ wird zugestimmt.

2)      Der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft von aktuell EUR 27.600,00 um EUR 66.524,00 auf EUR 94.124,00 sowie der Zeichnung der auf die Stadt entfallenden 5.004 neuen Geschäftsanteile wird zugestimmt. Zudem wird dem Kauf und der Übertragung der 1.100 Geschäftsanteile vom bisherigen Gesellschafter Arbeitgeberverband Braunschweig zum Nennbetrag ebenfalls zugestimmt.

3)      Der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Allianz für die Region GmbH in der als Anlage beigefügten Fassung wird zugestimmt.

4)      Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Allianz für die Region GmbH wird angewiesen, die Unterzeichnung bzw. notarielle Beurkundung der unter Ziffern 1 bis 3 genannten Maßnahmen vorzunehmen oder ggf. eine andere Person mit der Unterzeichnung bzw. notariellen Beurkundung zu bevollmächtigen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Allianz für die Region GmbH ist die Strukturförderungs- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft der Region Braunschweig-Wolfsburg mit derzeit 21 Gesellschaftern aus Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden. Die Gesellschaft ging 2013 aus der Umfirmierung der 2005 gegründeten projekt Region Braunschweig GmbH (Nachfolger des reson e.V.) unter Einbeziehung Volkswagen AG und der Stadt Wolfsburg über ihre gemeinsame Tochterunternehmung der Wolfsburg AG hervor. Sie verfolgt das Ziel, über regionale Projekte in den Aktionsfeldern Wirtschaft stärken, Mobilität gestalten, Fachkräfte sichern und gewinnen sowie Region vermarkten einen Beitrag zur nachhaltigen Beschäftigungssicherung in der Region Südostniedersachsen zu leisten.

 

Die Allianz für die Region GmbH befindet sich seit dem Ende der Corona-Pandemie 2022 in wirtschaftlicher und struktureller Sicht in einer herausfordernden Lage. Aus wirtschaftlicher Sicht sind die wesentlichen Ursachen hierfür die gestiegenen Fixkosten bei gleichzeitig seit dem Jahr 2009 konstant gebliebenen Gesellschafterbeiträgen. In struktureller Hinsicht sind die erheblichen Unterschiede in der Beitragshöhe der Gesellschafter (zwischen 10.000 € und 540.000 € im Jahr 2024) Ursache für eine Diskussion zwischen den Gesellschaftern über den Mehrwert der Allianz für die Region für die Gesellschafter.

 

Die Reduzierung von Sponsoringleistungen gab Anlass zu Restrukturierungsüberlegungen, da die entstehende Finanzierungslücke nicht auf Dauer durch Einsparungen bzw. durch das operative Geschäft ausgeglichen werden kann. Hier kommt insbesondere auf Ebene der Gesellschafter eine Erhöhung der Beiträge und gleichzeitiger Fixkostensenkung in Betracht, da bereits durch die Geschäftsleitung in den letzten 24 Monaten operative Einsparungsmöglichkeiten genutzt wurden.

 

Nach intensiven Bemühungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates gibt es eine einstimmige Empfehlung für eine Anpassung des finanziellen Rahmens der Gesellschaft.

 

Die Beitragsstruktur soll künftig durch eine stärkere Verbindlichkeit und klare Kategorisierung sowie durch eine Kopplung an den satzungsgemäßen Zweck gestaltet werden.

 

Die geplanten Änderungen zielen auf eine nachhaltige Stabilisierung der Gesellschaftsstruktur und der finanziellen Handlungsfähigkeit ab.
 

Zu 1) Gesellschaftervereinbarung:

 

Die Vereinbarung umfasst unter anderem folgende zentrale Punkte:
 

  • Fortentwicklung des Leitbilds mit Fokus auf satzungsgemäße und identitätsstiftende Projekte für die Region.
  • Stärkere Priorisierung wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen für den Gesellschafterkreis.
  • Konzentration der Aktivitäten auf die zwei Aktionsfelder Wirtschaft stärken und Region vermarkten.
  • Neue „Beitragsordnung“ der Gesellschaft
  • Optimierung der Governance-Struktur durch Einführung eines Präsidiums zur Sitzungsvorbereitung und Koordination des aktuell 21-köpfigen Aufsichtsrates.

 

Die Gesellschaftervereinbarung der Allianz für die Region sieht künftig (ab dem Jahr 2026) zwei Gesellschafterkategorien vor: Gesellschafter der Kategorie 1 mit der Zahlung eines Gesellschafterbeitrags in Höhe von 80.000€ p. a. als Grundbeitrag und Gesellschafter der Kategorie 2 mit einem erhöhten Beitrag von 200.000€ p. a. vor. Die Zahlung des Grundbeitrages berechtigt zur Besetzung eines Mandats im Aufsichtsrat (Kategorie 1). Die Zahlung des erhöhten Gesellschafterbeitrages berechtigt zur Besetzung eines Mandats im Aufsichtsrat, welches ebenfalls einen Sitz im neu geschaffenen Präsidium erhält (Kategorie 2).

 

Ferner ist eine Inflationsindexierung der Gesellschafterbeiträge ab dem Jahr 2028 gemäß Feststellung des Statistischen Bundesamt für die Jahresfrist im Bezugsmonat Oktober des Vorjahrs mit der erstmaligen Feststellung für das Jahr 2027 in Anwendung für den Gesellschafterbeitrag für das Jahr 2028 vorgesehen.

 

Die Vereinbarung soll bis zum 10. Juli 2025 unterzeichnet werden. Hinsichtlich weiterer Details wird auf die nicht-öffentliche Mitteilung DS 25-25792 und der darin enthaltenen Anlage verwiesen.

 

Zu 2) Erhöhung Stammkapital:

 

Teil der Anpassung an den neuen finanziellen Rahmen der Gesellschaft soll auch eine Erhöhung des Stammkapitals von aktuell EUR 27.600,00 um EUR 66.524,00 auf EUR 94.124,00 sein. Die Stadt wie alle anderen Gesellschafter muss zu diesem Zweck neue Geschäftsanteile zeichnen. Zudem besteht Einvernehmen, dass sie die 1.100 Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters Arbeitgeberverband Braunschweig zum Nennbetrag übernimmt.

 

Trotz der anstehenden Kapitalerhöhung wird der prozentuale Anteil der Stadt an der Gesellschaft von bisher 13,4 % auf dann 10,4 % sinken. Dies ist aber allein Ausfluss der klaren Strukturierung in zwei Gesellschaftergruppen (Kategorie 1 und 2, s.o.) und hat keine inhaltlichen Gründe.

 

Zu 3) Gesellschaftsvertrag:

 

Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgt dahingehend, dass die Geschäftsanteile an der Gesellschaft unabdingbar mit der Zahlung eines jährlichen Gesellschaftsbeitrages verbunden sind. Zudem wird künftig die Kündigung ein Ausscheiden aus der Gesellschaft erst zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr ermöglichen, in dem die Kündigung der Geschäftsanteile gegenüber der Gesellschaft schriftlich ausgesprochen wurde. Dies erleichtert die Reaktionsmöglichkeiten der Geschäftsführung und der anderen Gesellschafter.

 

Fazit

 

Die Allianz für die Region agiert als intermediäre Organisationsstruktur auf regionaler Ebene. Damit verbunden ist die Herausforderung, für alle Gebietskörperschaften gleichermaßen Erfolge in der Strukturentwicklung herbeizuführen. Diese Gleichbehandlung aller Gesellschafter ist in den letzten Jahren schwierig zu erreichen gewesen und Erfolge wurden nicht immer ausreichend dargestellt. Hierauf gilt es im Rahmen der Neuausrichtung auf zwei zentrale Handlungsfelder künftig verstärkt zu achten. Die Verwaltung wird sich hierbei entsprechend einbringen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die regionale Betrachtungsebene der Allianz für die Region eine Chance für die Initiierung und Umsetzung regionaler Projekte darstellt. Gerade bei Themen wie der Fachkräfteentwicklung benötigen die Beteiligten eine regionale Plattform, die Interessen bündelt, Akteure vernetzt und in Projekten zusammenführt. Auch für die Akquisition von Fördermitteln ist das relevant.

 

r die Stadt ist sowohl der Abschluss der Gesellschaftervereinbarung als auch die Teilnahme an der Kapitalerhöhung mit keinen wesentlichen Mehrkosten verbunden. Die Stadt hat bisher Beiträge von 180 T€ p.a., im Jahr 2025 von 190 T€ in die Gesellschaft geleistet, künftig werden es ab dem Jahr 2026 200 T€ p.a. sein. Zugleich erfolgt sowohl die Zeichnung der neuen Geschäftsanteile als auch die Übernahme der Anteile vom Arbeitgeberverband jeweils zum Nennbetrag, insgesamt geht es also einmalig um weitere ca. 6.100 €.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die entsprechende Beschlussfassung.

 

 

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Anlagen

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