Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25752
Grunddaten
- Betreff:
-
11. Änderung der Regelung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Braunschweig (Rettungsdiensttarifordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Feuerwehr-, Ordnungs- und Digitalisierungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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Vorberatung
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11.06.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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19.06.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.07.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Dem Abschluss der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes wird zugestimmt.
- Die als Anlage 2 beigefügte 11. Änderung der Regelung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Braunschweig (Rettungsdiensttarifordnung) wird beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der beigefügten Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst (Anlage 1) und der Rettungsdiensttarifordnung (Anlage 2) ist eine Anpassung der Tarife für Leistungen des Rettungsdienstes verbunden.
Zusammen mit den Kostenträgern wurde über die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten für das Jahr 2025 beraten und über diese einvernehmlich abgestimmt. Die Gesamtkosten für das Jahr 2025 konnten auf 23.700.000 Euro festgelegt werden.
Diese Summe stellt die voraussichtlichen betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten gemäß § 14 NRettDG für den Träger und alle Leistungserbringer (Berufsfeuerwehr, ASB, DRK, JUH und MHD) des Rettungsdienstes Braunschweig für das Jahr 2025 dar.
Die abgestimmten Gesamtkosten werden auf die verschiedenen Leistungsarten aufgeteilt (Einsätze von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungstransportwagen und Krankentransportwagen). Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einsatzzahlen ergeben sich Entgelte für die einzelnen Einsätze, die dann in die Vereinbarung überführt werden, um künftig die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten zu decken.
Der Vereinbarungstext und die Höhe der Entgelte wurden im Vorfeld von den Kostenträgern geprüft und mit diesen abgestimmt.
Die Vereinbarung gilt nur für die bei den unterzeichnenden Kostenträgern gesetzlich versicherten Personen. Anderweitig versicherte Personen werden von den Regelungen nicht erfasst. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Entgelte in der Rettungsdiensttarifordnung gemäß den Entgelten der Vereinbarung anzupassen.
Beide Dokumente sind Fortschreibungen der bestehenden Regelungen der Vereinbarung sowie der Rettungsdiensttarifordnung. Inhaltliche Veränderungen wurden mit Ausnahme redaktioneller Änderungen (Namen und Adressen von Kostenträgern in Anlage 1) nicht vorgenommen. Die Änderungen sind in Anlage 1 kursiv dargestellt.
Die Entgeltsätze in der Vereinbarung und damit in der Rettungsdiensttarifordnung ändern sich wie folgt:
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| bisher | ab Aug. 2025 |
KTW (Krankentransport) | Pauschalentgelt | 266,00 € | 278,00 € |
| Fernfahrten darüber hinaus | 3,00 € | 3,00 € |
RTW (Notfallrettung) | Pauschalentgelt | 466,00 € | 530,00 € |
| Fernfahrten darüber hinaus | 3,50 € | 3,50 € |
NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) | Pauschalentgelt | 891,00 € | 939,00 € |
Arztkosten Verlegungstransporte | Pauschalentgelt bis 2,5 Std.-Einsatzdauer | 262,50 € | 262,50 € |
| zusätzl. Einsatzdauer je 30 Min. | 52,50 € | 52,50 € |
Die Entgelte sind im Teilhaushalt des Fachbereichs Feuerwehr veranschlagt.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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187,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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93,4 kB
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