Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25913
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie zum Tanzförderprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.07.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Richtlinie Tanzförderprogramm trat auf Beschluss des Rates am 19. Dezember 2023 (DS Nr. 23-22535) in Kraft, um in Umsetzung eines gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren entwickelten Tanzkonzeptes (DS Nr. 22-19638) zielgerichtete Förderungen zur infrastrukturellen Stärkung der professionellen, zeitgenössischen Braunschweiger Tanzszene zu ermöglichen. Da es sich beim Tanzförderprogramm um ein kommunales Strukturförderprogramm handelt, das bisher landesweit einmalig ist, wurde es zunächst bis Ende 2025 befristet, um prüfen zu können, ob die Fördertatbestände und Förderparameter zielgerichtet und wirksam sind. Zu diesem Zweck wurde die erste Förderperiode als eine Art Testphase evaluiert.
Überarbeitung der Förderrichtlinie auf Basis der Ergebnisse der Evaluation
Mithilfe eines Online-Fragebogens wurden die Tanzschaffenden nach ihren Einschätzungen der Wirksamkeit und der Verbesserungspotentiale des Tanzförderprogramms befragt. Der Auswertungsbericht wurde dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) am 21. Januar 2025 zur Kenntnis gegeben (DS Nr. 24-24911).
Auf dieser Erkenntnisgrundlage wurde die erste Fassung der Tanzförderrichtlinie im Hinblick auf Verbesserungsvorschläge überarbeitet, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umsetzbar sind. Der Fokus wurde hierbei auf das Probenraum-Sharing gelegt. Weitergehende Evaluierungsergebnisse sollen im Gesamtkontext der von der Verwaltung dem AfKW in seiner Sitzung am 29. April 2025 präsentierten, partizipativen Strategie zur Globalüberarbeitung der städtischen Kulturförderrichtlinien verarbeitet werden. Vor dem Hintergrund der begrenzten Haushaltsmittel für die Kulturförderung soll dies basierend auf einer vergleichenden Gesamtschau aller Fördergegenstände im Bereich Kultur geschehen.
Änderungen im Überblick
Folgende Änderungen wurden gegenüber der am 19. Dezember 2023 in Kraft getretenen Richtlinie vorgenommen:
- Aktualisierung der Präambel (redaktionelle Anpassungen)
- neue Antragsfrist: der 31. August des jeweiligen Vorjahres
- Gewährung einer Pauschale für Organisation und Reinigung im Kontext des Probenraum-Sharings (Fördergegenstand 1, Förderung von Probenraum für freischaffende Tänzerinnen und Tänzer, Choreografinnen und Choreografen sowie freie Tanzgruppen und Initiativen im Bereich zeitgenössischer Tanz) i.H.v. monatlich 250 EUR. Daraus resultiert eine Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 42.000 EUR auf 45.000 EUR.
Erläuterung zur Zusammensetzung der Förderhöchstgrenze:
Die Förderhöchstgrenze für den einjährigen Förderzeitraum setzt sich wie folgt zusammen:
- Maximal 37.500 EUR Warmmiete bei maximal 18 EUR pro Quadratmeter bruttowarm;
- Maximal 4.500 EUR zur infrastrukturellen Unterstützung von Vernetzungs- und Informationsdienstleistungen;
- Reinigungs- und Organisationspauschale pro Jahr: 3.000 EUR.
Eine detaillierte Synopse der Änderungen findet sich in Anlage 2.
Haushaltsmittel und erneute Befristung
Unter der Kostenstelle 1.25.2811.09 sind im Doppelhaushalt 2025/2026 Mittel für das Tanzförderprogramm bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 bereitgestellt. Die Richtlinie wird daher bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
189,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
103,7 kB
|
