Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25994

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Der Termin für die Direktwahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters wird auf den Tag der allgemeinen Neuwahl des Rates der Stadt und der Stadtbezirksräte, den 13. September 2026, festgelegt.

 

2. Der Termin für eine eventuell notwendige Stichwahl wird auf den 27. September 2026 festgelegt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu 1.

Die Amtszeit des Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum endet am 31. Oktober 2026, zeitgleich mit dem Ablauf der Wahlperiode für den Rat der Stadt und die Stadtbezirksräte. Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 25. Mai 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 36) den Wahltag für die allgemeine Neuwahl der Vertretungen auf den 13. September 2026 festgelegt. Gemäß § 45b Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bestimmt die Vertretung den Wahltag für die Direktwahl, welcher innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers liegen muss (§ 80 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Die Verbindung der Direktwahl mit der allgemeinen Neuwahl der Vertretungen ist mit Blick auf die Kosten sowie die Belastung der Verwaltung und der Bürgerinnen und Bürger geboten.

 

Zu 2.

Gemäß § 45b Abs. 3 NKWG findet eine eventuell erforderliche Stichwahl am zweiten Sonntag nach der Direktwahl statt. Besondere Umstände, die es der Vertretung ermöglichen würden, einen anderen Sonntag zu bestimmen, sind nicht ersichtlich.

 

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