Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25918-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Sally-Perel-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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18.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN „Sanierung der Sally-Perel-Schule“ vom 26.05.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Die Verzögerungen bei der Schadensabwicklung sind auf ein Gebäude zurückzuführen, das noch nicht abschließend fertiggestellt und baurechtlich abgenommen ist. Die Verträge mit den Firmen, die für die sicherheitsrelevanten Anlagen verantwortlich sind, müssen aus Sicht der baurechtlich zugelassenen Sachverständigen und im Hinblick auf die Gewährleistungsansprüche vollständig abgewickelt werden. Es gab Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Umfangs der Schadensabwicklung in den technischen Bereichen, darunter Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldetechnik, Elektroinstallation sowie Lüftungs- und Entrauchungstechnik. Für weitere Informationen siehe bitte: DS 25-25843 „Sachstand zur Fertigstellung der Sporthalle für die Sally-Perel-Gesamtschule“
Zu 2:
Bei einem Brandschaden und der Abwicklung eines Versicherungsschadens hängt viel von der spezifischen Situation des Gebäudes oder der Baustelle ab, weshalb keine einheitliche Vorgehensweise angewendet werden kann. Im speziellen Fall dieses Brandschadens hat die Versicherung zusammen mit der Stadt einen gemeinsamen Gutachter ausgewählt, der zu anderen Ergebnissen gekommen ist als die vertraglich gebundenen Firmen und die behördlich bestellten Sachverständigen. In Zukunft sollten die Begutachtung unter Umständen von behördlich bestellten Gutachtern erfolgen.
Zu 3:
Die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG hat durch den zweijährigen Zeitverlust der Inbetriebnahme einen Einkommensausfall in Höhe von 34.770 EUR erlitten. Dieser setzt sich zusammen aus dem Eigenverbrauchsanteil und der Einspeisevergütung.
Um zukünftig Schäden dieser Art im Bauprozess zu vermeiden, werden die Verträge mit dem Versicherer durch die Verwaltung geprüft und ggf. angepasst.
