Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26031
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von beratenden und stellvertretenden beratenden Mitgliedern für die Fachausschüsse des Rates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.07.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die nachfolgend aufgeführte Mitglieder des Jugendparlaments Braunschweig werden bis zum Ablauf der aktuellen Ratswahlperiode (bis 31.10.2026) oder bis das Jugendparlament eine neue Vertretung vorschlägt neu in die unten näher bezeichneten Fachausschüsse zu beratenden bzw. stellvertretenden beratenden Mitgliedern gemäß § 71 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) berufen.
Ausschuss | beratendes Mitglied | stellv. beratendes Mitglied |
Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung | Meike Evers | Simon Büttner |
Umwelt- und Grünflächenausschuss | Thede Böschen | Simon Büttner |
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft | Lina Hagelberg | Emma Volkers |
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben | Martino Rossi | Marius Angelmann |
Ausschuss für Planung und Hochbau | Issa Bashiti | Simon Büttner |
Ausschuss für Soziales und Gesundheit | Meike Evers | Issa Bashiti |
Sportausschuss | Anil Kulaksiz | Martino Rossi |
Ausschuss für Vielfalt und Integration | Simon Büttner | Lina Hagelberg |
Wirtschaftsausschuss | Jonathan Möller | Lotta Griebsch |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat neben Ratsfrauen und Ratsherren auch andere
Personen zu Mitgliedern seiner Ausschüsse berufen. Die Besetzung der
Ausschüsse mit anderen Mitgliedern wird ebenfalls durch Ratsbeschluss festgestellt.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 durch Beschluss der Vorlage “Satzung für das Jugendparlament der Stadt Braunschweig“ (DSNR 25-25274) zugestimmt.
Die Satzung des Jugendparlaments ist am 21.05.2025 in Kraft getreten. Gem. § 3 der Satzung ist das Jugendparlament berechtigt, jeweils eine Vertreterin/einen Vertreter sowie eine Stellvertretung aus dem Kreis der aktiven Mitglieder zu wählen und dem Rat für die Ausschüsse nach den § 71 NKomVG vorzuschlagen.
Der Rat wird gebeten, die oben genannten Personen als beratende Mitglieder bzw. stellvertretende beratende Mitglieder in den jeweiligen Fachausschüssen zu bestimmen.
