Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-26044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, ein zuverlässiges, verpflichtendes Kontroll-Schema begleitend zur längerfristigen institutionellen Förderungen, insbesondere von gemeinnützigen Vereinen mit Trägerfunktion zu erstellen und dem Rat vorzulegen.

Darin enthalten sein soll mindestens:

1. eine umfassende Überprüfung und Tauglichkeitsbewertung der zugrundeliegenden Vereinssatzungen hinsichtlich

a) personeller Besetzungsvorgaben und Nachbesetzungspflichten,

b) Übereinstimmung mit diesbezüglichen vereinsrechtlichen Bestimmungen,

c) Befangenheits- bzw. Unverträglichkeitsbestimmungen hinsichtlich persönlicher, verwandtschaftlicher oder vereins-amtlicher Überschneidungen,

d) Unabhängigkeit und Klarheit bei Pflichten und Befugnissen für vereins-interne Kontrollinstanzen (“Rechnungsprüfer”),

e) Statthaftigkeit und Rechtzeitigkeit von Abschlussberichten,

f) frühzeitige vollständige und aussagekräftige Vorlage von Wirtschaftsplänen bei der Fachverwaltung,

g) unaufgeforderte Vorlage von rechtskonform durchgeführten Satzungsänderungen durch die geförderten Vereine, falls die Änderungen einen oder mehrere relevante Punkte betreffen.

Darüber hinaus soll die Verwaltung die Machbarkeit prüfen und darlegen für folgende weitere Bestimmungen:

h) Festlegung eines Mindest-Eigenanteils für die geförderten Vereine;
die bisherige Praxis von Zuschüssen in sechs- oder siebenstelliger Höhe für Vereine, die ihren Mitgliedern, bei geringen Mitgliederzahlen, nur einstellige Euro-Beträge pro Monat abverlangen und deshalb praktisch keinen erwähnenswerten Eigenbeitrag leisten, ist unverhältnismäßig.

i) Sicherstellung der ordnungsgemäßen, rechtzeitigen, rechtssicheren Durchführung aller satzungsmäßig oder gesetzlich vorgeschriebenen Versammlungen in geförderten Vereinen

j) nichtöffentliche Registrierung und Überwachung aller Vorstandsbesetzungen, Nachwahlen und Amtszeiten in geförderten Vereinen;
nicht rechtssichere Wahlveranstaltungen sowie nicht (mehr) beschlussbefugte Vorstände und nichtige Entscheidungen oder  Rechtsgeschäfte gefährden unmittelbar die Existenz von Vereinen und die zweckentsprechende Verwendung der Förderungen.

k) anlassbezogen auch unterjährige Überprüfungsmöglichkeiten außerhalb von Jahresberichten, etwa in Form von Zwischenabschlüssen, stichtagsbezogenen E/A-Rechnungen oder Vergleichbarem

L) eine Pflicht zur unaufgeforderten Information durch den Zuschussnehmer bei unerwarteten oder starken Abweichungen vom Wirtschaftsplan

2. In den Förderrichtlinien der Stadt muss ausdrücklich dargestellt werden, dass bei Nichteinhaltung solcher schematisch festgelegten Kontroll-, Auskunfts- und Verfahrenspflichten der Anspruch auf finanzielle und Sachleistungs-Förderung erlischt.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zum wiederholten Male ist nun der Betreiberverein einer Kulturstätte durch problematisches Handeln und Wirtschaften in eine heftige Schieflage geraten. Obwohl mindestens zur letzten Vorstandswahl sowohl Ratsleute als auch Verwaltungsangehörige anwesend waren, wurde die in der Vereinssatzung des sogenannten “Hauses der Kulturen” festgelegte Trennung von Vorstandsamt und Geschäftsführerposition nicht eingehalten. Dies scheint schon in der Vergangenheit vorgekommen zu sein, außerdem war von immer wieder unvollständigen Vorständen die Rede, wobei zeitweise die ordnungsgemäße Mindestbesetzung zweifelhaft gewesen sein dürfte. Über das finanzielle Ausmaß von Vertragsabschlüssen durch die Geschäftsführung sollte, ebenfalls laut Satzung, in einer Arbeitsplatzbeschreibung durch eine zwischen Geschäftsführung und Vorstand gefundene Regelung entschieden werden -- bei vorliegender Personalunion besteht so kaum eine ausreichende Kontrollmöglichkeit. Wirtschaftspläne und Rechenschaftsberichte für die Zeit nach 2022 liegen zumindest öffentlich bisher nicht vor. Insgesamt ist durch verschiedene Fehlleistungen nicht nur die Gemeinnützigkeit gefährdet, sondern auch das rechtssichere Bestehen des Vereins insgesamt unklar. Bei den Vorgängen um das KufA-Haus und um die Totalausfälle des LOT-Theaters und der zusätzlich gegründeten Dachgesellschaft lagen ebenfalls schwere Mängel durch personelle Besetzungen und Verquickungen vor; der Wirtschaftsplan für LOT-Theater und Dachgesellschaft hätte einer ernsthaften Prüfung durch die Fachverwaltung nicht genügen dürfen.

Für jeden dieser “Kultur”-Standorte leistete die Öffentliche Hand in Form von Gebäude-Nutzungsüberlassungen, Betriebskostenübernahmen und vor allem Finanzmittelzuschüssen aus Steuergeld durch die Stadt Braunschweig, teils auch das Land Niedersachsen, einen erheblichen Aufwand von jeweils mehreren Hunderttausend Euro pro Jahr, was binnen weniger Jahre ansehnliche Millionenwerte darstellt. Die Kontrollfunktion und Aufsicht durch die Verwaltung steht jedoch offenbar in keinem angemessenen Verhältnis dazu: von fast allen Problemlagen scheint die Stadt Braunschweig meist frühestens aus der Presse zu erfahren. Zudem sind derartige Förder-Konstellationen im Stadtgebiet durchaus üblich und weiter verbreitet – unter Umständen sehen wir hier zur Zeit nur die Spitze des Eisbergs.   

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