Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25958

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 21.05.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Initiative „Sommerstraßen im Östlichen Ringgebiet“ eine Sommerstraße in den Sommerferien 2025 als Pilotprojekt (idealerweise drei Wochen) einzurichten. Folgende Straßen schlagen wir vor:

 

  1. Kreuzungsbereich Heinrichstraße/Wachholtzstraße (Priorität 1)
     
  2. Dörnbergstraße (Priorität 2)

 

Der Bezirksrat wird das Pilotprojekt – falls nötig – aus seinen Mitteln mit bis zu 3.000 Euro bezuschussen (z. B. für anfallende Gebühren, etc.).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu dem Beschluss des Stadtbezirksrates vom 21.05.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Da seitens der Verwaltung weder personelle noch finanzielle Kapazitäten zur Verfügung stehen, begrüßt sie privates Engagement zur Durchführung von Pilotprojekten zur Erprobung neuer Ideen im Straßenraum.

 

Für die Einrichtung einer Sommerstraße ist seitens des Veranstalters ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen. Er kann online über die Homepage der Stadt Braunschweig gestellt werden.

Zu diesem Antrag werden darüber hinaus folgende Unterlagen/Angaben seitens des Veranstalters benötigt:

 

  • ein detailliertes Veranstaltungskonzept, welches die Sperrung der Straße legitimiert und zeigt, welche Angebote im Projektzeitraum stattfinden sollen unter Benennung der jeweiligen Verantwortlichen für den Aufbau und die Durchführung der Veranstaltung
  • eine Aufplanung und ein Verkehrszeichenplan
  • Angaben, welcher Verkehr ggf. aus dem Bereich ausgeschlossen werden soll
  • ein Konzept zum Umgang mit ggf. entfallenden Parkplätzen
  • ein Konzept zur Umleitung des Verkehrs

 

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag beträgt bei Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen erfahrungsgemäß ca. 2-3 Wochen. Die Verwaltung wird den Antrag schnellstmöglich bearbeiten.

 

Darüber hinaus gibt die Verwaltung noch wichtige Hinweise, die bei der Einrichtung einer Sommerstraße bezüglich der allgemeinen Verkehrssituation berücksichtigt werden müssen:

 

  • Wohn- oder Erschließungsstraße mit geringem KFZ-Verkehr (keine Hauptverkehrsstraße oder Straße mit starkem Durchgangsverkehr)
  • Lieferverkehr
  • Zufahrten zu größeren Tiefgaragen, etwa zu Einkaufszentren oder großen Wohnkomplexen
  • Hauptrouten des Radverkehrs
  • ÖPNV (Stadtbahn, Bus)
  • Erhalt von Behindertenparkplätzen
  • Erreichbarkeit von privaten Grundstücken muss insbesondere für Einsatzkräfte und Ver- und Entsorgung
  • Vereinbarkeit mit den Baustellen des städtischen Bauprogramms
  • Ggf. eventuelle Besonderheiten in der jeweiligen Straße

 

Die Gebühren, die sich aus der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ergeben sowie die mit der Veranstaltung verbundenen Kosten müssen vom Veranstalter getragen werden.

 

Die Verwaltung haben bereits zum jetzigen Zeitpunkt kritische Bürgeranfragen zur Parkplatzsituation sowie der Erreichbarkeit von Grundstücken bei Einrichtung einer Sommerstraße in den vorgeschlagenen Straßenabschnitten erreicht.

Daher empfiehlt sie eine Bürgerbeteiligung, um die Anliegen der Betroffenen im Umfeld der Sommerstraße bereits frühzeitig bei der Erarbeitung des Konzeptes seitens des Veranstalters berücksichtigen zu können und somit ausreichende Akzeptanz für die Umsetzung zu erzielen..

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