Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26052
Grunddaten
- Betreff:
-
Mobilitätsentwicklungsplan - Umsetzungsstrategie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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02.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Hintergrund
Am 18.02.2025 hat der Rat der Stadt den Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ (MEP) als ganzheitliche und strategische Planungsgrundlage der Verwaltung beschlossen. In diesem Zuge wurde die Verwaltung im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, die Maßnahmen aus dem Zielszenario 2035 zu konkretisieren und koordiniert umzusetzen. Die Interessensträger, die Bürgerinnen und Bürger und die politischen Gremien sind bei der Maßnahmenumsetzung weiterhin einzubinden. Im Rahmen einer jährlichen Umsetzungsanalyse und einer fünfjährlichen Evaluation wird der Stand der Maßnahmenumsetzung erhoben und die Zielwirkungen analysiert (DS 24-24770).
Die MEP-Abschlussveranstaltung vom 22.05.2025 markierte den Übergang in die vierte Projektphase „Umsetzung und Monitoring“ des MEP. In dieser Phase ist zunächst die koordinierte Umsetzung des MEP-Handlungskonzeptes sicherzustellen. Ein wichtiger Baustein ist hierbei eine zeitlich gestaffelte Umsetzungsstrategie.

Abbildung 1: Projektphasen des Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ (SUMP)
2. Umsetzungsstrategie für Mobilitätsentwicklungsplan 2035+
Durch die Umsetzung des MEP-Handlungskonzeptes soll die Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden in Braunschweig zukunftsfähig gestaltet werden. Die Einzelmaßnahmen greifen ineinander, bilden Synergien und Wirkungszusammenhänge. Damit die Einzelmaßnahmen im Verbund ihre vollständige Zielwirkung erreichen können, liegt die Priorität auf der ressourceneffizienten und zeitlich gestaffelten Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen bis zum Jahr 2035 und darüber hinaus.
Die Umsetzungsstrategie (Anlage 1) soll auf geltende rechtliche Rahmenbedingungen, aktuelle Förderbedingungen, oder auf wechselnde Anforderungen an die Mobilitätsentwicklungsplanung reagieren können. Die Umsetzungsplanung ist folglich nicht als starres Werk zu verstehen, sondern bedarf einer kontinuierlichen Prüfung und Anpassung, bei der die kommunalen Mobilitätsziele stets den Rahmen geben.
Insgesamt befinden sich bereits 36 der 88 MEP-Maßnahmen (40%) in der Bearbeitung. In den kommenden 5 Jahren sollen weitere 27 Maßnahmen hinzukommen. Teilweise wird deren Umsetzung bereits jetzt vorbereitet. Bis 2035 sollen etwa 95 % des MEP-Handlungskonzeptes in Bearbeitung sein. Eine Gesamtübersicht über die Umsetzungsstrategie findet sich in der Anlage.
Bezugnehmend auf die beschlossenen Änderungsanträge 25-25972-02 „Qualitätsstandards für Fußwege“ und 25-25987-03 „Gesamtkonzept Parken“ liegt auf den in den Anträgen genannten Maßnahmen ein besonderer Fokus. Daher wurden diese Maßnahmen bereits intensiver betrachtet. Deren Umsetzung ist wie folgt geplant:
3. Priorisierung von Maßnahmen
3.1 Antrag „Qualitätsstandards für Fußwege (Drs.-Nr. 25-25972-02)
- F1 Qualitätsstandards Fußverkehr
Unabhängig von der Erarbeitung der Standards fließen die Belange des Fußverkehrs durch die Berücksichtigung der bestehenden Vorschriften bereits jetzt in die Planungsprozesse ein (Daueraufgabe).
Der Auftrag zur Erarbeitung der Qualitätsstandards wird antragsgemäß noch im Jahr 2025 vergeben. Dabei werden auch Wechselwirkungen zu den Maßnahmen F2 bis F8 des MEP berücksichtigt.
3.2 Antrag Gesamtkonzept Parken (Drs.-Nr. 25-25987-03)
Die im Mobilitätsentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen zum Thema Parken können nicht getrennt voneinander, sondern müssen in einem Gesamtzusammenhang bearbeitet werden. Die Verwaltung beabsichtigt die einzelnen Maßnahmen in einem Masterplan Parken zusammenzuführen. Hierfür sind gegebenenfalls ergänzende Untersuchungen erforderlich. Eine wissenschaftliche Begleitung wird geprüft.
- P2 Planung von Quartiersgaragen in Neubaugebieten forcieren und Nachrüstung prüfen
Die Maßnahme wurde bereits gestartet, indem die Vorhaltung von Flächen für Quartiersgaragen in den B-Planverfahren für neue Baugebiete betrachtet wird und wenn möglich erfolgt (z. B. Wenden West und Rautheim).
Eine Übersicht über die grundsätzlichen Kostenpositionen und Finanzierungsmaßnahmen für Quartiersgaragen wurde unter Beteiligung Dritter bereits erstellt. Aktuell erfolgt eine Interessenabfrage bei in Braunschweig tätigen Parkhausbetreibern (2025). Parallel erfolgt ein Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen.
Die Finanzierung und Trägerschaft ist durch Wegfall der Stellplatzpflicht für Wohnungen erheblich erschwert. Im Rahmen der weiteren anstehenden planerischen Fragestellungen wird auch innerhalb des Bestandes bei Entwicklungsüberlegungen die Unterbringung von Quartiersgaragen geprüft.
- P3 Umsetzung eines konsequenten Parkraummanagements
Das Parkraummanagement wurde bereits mit der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut 2023/2024 erweitert. In diesem Zuge erfolgten auch Anpassungen im Parkraummanagement (z. B. Einführung von Überlappungszonen). Kleinere Anpassungen erfolgen regelmäßig im Betrieb. In Q3 2025 wurde das Parkraumkonzept Helmstedter Straße eingeführt und es erfolgt die Erarbeitung eines Parkraummanagementkonzeptes für das Universitätsviertel. Dieses soll abgestimmt auf die geplante Bewirtschaftung der privaten Universitätsparkplätze in 2025 umgesetzt werden.
Die Erstellung einer gesamtstädtischen Strategie für das Parkraummanagement inkl. politischer Beschlussfassung ist für 2027 vorgesehen. Eine Umsetzung kann nur sukzessive erfolgen.
- P4 Parkraum-Bedarfsprüfung
Die Prüfung von Parkbedarfen und Abwägung gegenüber weiteren Nutzungen im öffentlichen Raum erfolgt im Rahmen von Planungsprozessen und zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Dieses stellt eine Daueraufgabe dar und wird bereits jetzt standardmäßig durchgeführt.
- P5 Digitale Parkraumüberwachung
Da die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine digitale Parkraumüberwachung derzeit nicht gegeben sind, kann die Maßnahme nicht kurzfristig begonnen werden.
- P6 Smartes Parkleitsystem
Im Rahmen des ab 01.01.2026 geltenden Dienstleistungsvertrages für das städtische Verkehrsmanagement ist auch eine Überarbeitung des städtischen Parkleitsystems vorgesehen. Die Abstimmung zwischen den Vertragsparteien bzgl. der prioritär zu bearbeitenden Maßnahme erfolgt in Q3/Q4 2025. Aufgrund des derzeitigen Zustands des Parkleitsystems liegt hierauf ein besonderes Augenmerk der Vertragsparteien. Eine Umsetzung ist ab 2027 vorgesehen. Es ist im Zuge der Überarbeitung vorgesehen zu prüfen, wie Auslastungsdaten etc. digital zur Verfügung gestellt werden können.
4. Ausblick
Die Einzelmaßnahmen des Handlungskonzeptes sind für die Umsetzung weiter zu konkretisieren. Dazu zählt u. a. die Definition von Meilensteinen, Zuständigkeiten oder zu beteiligende Akteure aus Gesellschaft und Politik. Diese Eckpunkte sollen in einem nächsten Schritt für alle MEP-Maßnahmen festgelegt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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