Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26018
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Kinderspielplatz, Jugendplatz und Lärmschutzanlagen im Baugebiet 'Vor den Hörsten'
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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02.07.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Gestaltung der öffentlichen Grünflächen inkl. Kinderspielflächen sowie des Jugendplatzes um einen Beschluss über die Ausgestaltung von Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass:
Gemäß Städtebaulichem Vertrag `Vor den Hörsten – WA 69´ ist die Erschließungsträgerin verpflichtet, auf dem 6.929 m² großen Flurstück 566, Flur 3, Gemarkung Waggum eine öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz und Jugendplatz herzustellen. Dabei deckt der Jugendplatz sowohl den Bedarf des neu entstandenen Wohngebietes `Vor den Hörsten´ als auch die bestehenden Fehlbedarfe an Jugendspielflächen im benachbarten Baugebiet `Rabenrodestraße –Nord WA 68´ und im alten Ortsteil Waggum ab.
Ausgangslage:
Ursprünglich war im Bebauungsplan für den Jugendplatz nur eine Lärmschutzanlage im Westen zum neuen Baugebiet `Vor den Hörsten´ vorgesehen. Im Planungs- und Genehmigungsverfahren mussten jedoch die Rahmenbedingungen mit dem Ziel überprüft werden, die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses, besonders die priorisierten Wünsche Bolzplatz und Streetballplatz, in der Gesamtplanung zu berücksichtigen.
Inzwischen konnten die technischen Notwendigkeiten abschließend geklärt und mit dem Investor abgestimmt werden. Die schallschutzrechtlichen Vorgaben wurden im Vorfeld durch ein externes Gutachterbüro sichergestellt. Durch die Ergänzung einer schalltechnisch erforderlichen zweiten Lärmschutzwand werden die vorgestellten und gewünschten Angebote berücksichtigt und das Gestaltungskonzept wurde ohne grundlegende Änderungen gegenüber dem im Juni 2023 vorgestellten Entwurf (Beschlussvorlage 23-21278) ausgearbeitet.
Planungskonzept:
Die Gestaltung sieht im westlichen Bereich des Flurstücks eine Grünfläche vor, die durch Bodenmodellierungen sowie Strauch- und Baumpflanzungen strukturiert wird. Wegeverbindungen aus Asphalt gewährleisten die Erreichbarkeit sowohl des Kinderspielplatzes als auch des Jugendplatzes und schließen das Baugebiet `Vor den Hörsten‘ nach Süden zur Straße `Sommerbadring‘ und nach Osten über eine Grabenquerung an den Weg `Zum Kahlenberg‘ an.
Der Jugendplatz hat eine Grundfläche von ca. 2.200 m². Im Norden des Jugendplatzes befindet sich ein Bolzplatz mit den Maßen 30 m x 15 m, der mit zwei Toren und zwei schallgedämmten Ballfangzäunen ausgestattet ist. Im Osten und Westen wird der Jugendplatz von Geländemodellierungen in Kombination mit Gabionen gerahmt, um lärmschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Modellierungen können als Sitz- und Liegeflächen genutzt werden.
Im südlichen Teil des Jugendplatzes sind auf einer asphaltierten Spielfläche ein Streetball-Feld mit den Maßen 10 m x 10 m und eine Fläche mit Tischtennisplatte geplant. Die Spielfelder sind durch einen Weg verbunden. Ein Pavillon bietet Schutz, gibt aber auch die Möglichkeit, dem Tischtennis- oder Streetballspiel zu folgen. Eine Lümmelbank im Randbereich des Bolzplatzes und eine Sitzbank im Bereich des Streetballfeldes bieten weitere Sitzmöglichkeiten. Im Zugangsbereich zum Jugendplatz ist der Einbau von drei Fahrradbügeln geplant.
Der Kinderspielplatz hat eine Grundfläche von ca. 1.450 m². Die zentrale große Fallschutzfläche wird von einem Erdwall umrahmt, der eine Art natürliche Barriere darstellt. Die fast vollständig umlaufende Strauchpflanzung verstärkt diesen Effekt und schirmt den Bereich zusätzlich zum Weg `Zum Kahlenberg‘ und zur Straße `Sommerbadring‘ ab. Zur Verhinderung des Durchlaufens auf die Straße `Sommerbadring‘ wird zusätzlich ein 1,40 m hoher Maschendrahtzaun errichtet. Zur angrenzenden öffentlichen Grünfläche öffnet sich der Spielbereich ein wenig. Drei Bänke sind so angeordnet, dass Aufsichtspersonen den offenen Zugang zum Spielbereich im Blick haben können, den Kindern aber auch Raum zum Verstecken und zu anderen Spielarten möglich wird. Eine der Bänke steht auf einer befestigten Fläche, auf der auch Kinderwagen etc. abgestellt werden können.
Eine Sitzschaukel im nördlichen Bereich der Fallschutzfläche bietet darüber hinaus weitere Bespielungsmöglichkeiten. Die Spielkombination im Zentrum der Fläche besteht aus einer Kletterstruktur, die über Balancierbalken zu einer Plattform führt und über eine Rutsche wieder verlassen werden kann.
Zeitlicher Ablauf:
Mit der Herstellung der Grünfläche (Teil B) mit Kinderspielplatz und Jugendplatz gem. B-Plan soll in diesem Jahr begonnen werden. Aktuell liegt der Stadt der Bauantrag zur Prüfung vor. Nach Freigabe der eingereichten Unterlagen erfolgt die Ausschreibung mit dem Ziel, die erforderlichen Bauleistungen durch die Erschließungsträgerin beauftragen zu lassen. Erste vorbereitende Maßnahmen sollen schon nach der Sommerpause beginnen. Nach erfolgreicher Ausschreibung ist im Anschluss vorgesehen, mit der Bauausführung zu beginnen. Die Freigabe der Anlagen erfolgt dann in Abhängigkeit von Witterung und Baufortschritt.
Finanzierung:
Gemäß des Städtebaulichen Vertrags übernimmt die Erschließungsträgerin die Kosten für die Öffentliche Grünfläche und die erste Lärmschutzwand (westlich des Jugendplatzes) vollständig. Für den Kinderspielplatz ist ein Kostenanteil der Erschießungsträgerin von 91.000 € und für den Jugendplatz von 15.100 € vertraglich vereinbart. Die Stadt trägt die Kosten für die nachträgliche zweite Lärmschutzwand (östlich des Jugendplatzes) in Höhe von 97.600 € sowie die anteiligen Kosten für den Jugendplatz in Höhe von 212.900 € und des Kinderspielplatzes in Höhe von 70.500 €.
Für die anteilig von der Stadt zu tragenden Kosten stehen die erforderlichen Mittel im Haushalt zur Verfügung.
Mit dieser Beschlussvorlage kommt die Verwaltung der in der Sitzung des Stadtbezirksrats am 3. Juni 2025 angekündigten Mitteilung zum Sachstand nach.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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