Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25879-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 03.06.2025 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung die Einfahrt in den Waller Weg von der Ernst-Böhme-Straße zumindest aus Richtung Norden zu sperren, solange die Straßen- und Brückensanierungsarbeiten im nördlichen Bereich mit einspuriger Verkehrsführung und Verbot der Einfahrt in den Wendener Weg andauern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich sind Verkehrsteilnehmer nicht verpflichtet, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen; sie können auch alternative Straßen wählen, um ihr Ziel zu erreichen. Geplant ist, den aktuellen Bauabschnitt spätestens bis zum 07.07.2025 abzuschließen. Im folgenden Bauabschnitt wird es dann wieder möglich sein, aus beiden Richtungen der Ernst-Böhme-Straße in den Wendener Weg einzubiegen, sodass die Umleitung entfällt.

 

Eine Sperrung des Waller Weges führt zu einer Erhöhung des Verkehrs auf der Wormsstraße, wo ebenfalls Anlieger betroffen sind. Daher und aufgrund des kurzen verbleibenden Zeitraumes ist keine Maßnahme vorgesehen, um den Waller Weg von Norden her zu sperren.

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