Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21177-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbesserung vorhandener Fahrbahnmarkierungen an der Salzdahlumer Straße, Höhe Naumburgstraße, Fachbereich 50
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats vom 27.04.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Unterteilung des kombinierten Fuß- und Radweges durch eine durchgängig weiße Linie unmittelbar aufzufrischen und auszubessern. Hierdurch werden Gefahren für die Nutzung des Weges im vorbenannten Bereich minimiert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH nutzt nach einer Linienänderung seit dem Frühjahr 2024 den Seitenstreifen auf der Salzdahlumer Straße nördlich der Naumburgstraße als Ausstiegshaltestelle sowie als Wartebereich für die Busse. In diesem Zusammenhang (Ausstieg von ca. 640 Fahrgästen pro Tag an den Tagen Montag bis Freitag) wurde der zuvor getrennte Geh-/Radweg in einen gemeinsamen Geh-/Radweg (VZ 240) umgewandelt, um das Konfliktpotenzial zwischen austeigenden Fahrgästen und Radfahrenden zu minimieren und den Radfahrenden mehr Raum zur Einhaltung des Sicherheitsabstands zu den Bussen einzuräumen. In diesem Zuge ist die abgängige Trennlinie demarkiert worden. Die Einrichtung als Linienendhaltstelle war zum Zeitpunkt des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Höhe Naumburgstraße nicht absehbar.
Eine Möglichkeit zur Wiedererstellung eines getrennten Geh- und Radweges mit ausreichend Abstand des Radverkehrs zur Ausstiegsshaltestelle wäre bei Anordnung des Geh- und Radweges in umgekehrter Lage möglich. Um den Geh- und Radweg jedoch vor und hinter der Haltestelle in den Bestand zu überführen, wäre jeweils eine Kreuzung von Rad- und Gehweg erforderlich, was wiederum ein Gefahrenpotential darstellt.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung den aktuell vorhandenen gemeinsamen Geh- und Radweg im Haltestellenbereich beizubehalten.
