Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25736-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 3 und Nr. 4 zu behandeln.
  2. Die 156. Änderung des Flächennutzungsplanes Glogaustraße-Süd wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung beschlossen.
  3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird mit der im Sachverhalt dieser Vorlage enthaltenen Ergänzung beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Rates für den Planbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Hintergrund

Nach der Beratung der Vorlage im Ausschuss für Planung und Hochbau wurde folgendes festgestellt: Das Schutzgut Lärm wurde in der Begründung mit Umweltbericht zur 156. Änderung des Flächennutzungsplans ausführlich behandelt (Kap. 4.4, 4.5 und 4.9). In Kapitel 6 „Gesamtabwägung“ (Seite 30 ff) ist das Schutzgut Lärm allerdings bisher nicht aufgeführt. Im Sinne der Rechtssicherheit wird das Kapitel 6 der Begründung für die Genehmigungsfassung um den folgenden Textteil ergänzt:

 

Im parallelen Bebauungsplan sind laut zugehöriger schalltechnischer Untersuchung nach planerischer Abwägung im erforderlichen Umfang Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzes zu prüfen und festzusetzen. Dies geschieht, um zu berücksichtigende Schutzansprüche zu gewährleisten und Nutzungseinschränkungen der östlich angrenzenden Sportanlage zu vermeiden. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere die Anlage einer 6,0 m hohen Schallschutzanlage sowie Vorgaben zu Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden (z.B. Schallschutzfenster mit Lüftung, Schutzmaßnahmen an Außenwohnbereichen, Regelungen zur Zulässigkeit von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen in den Gebäuden). Unter Berücksichtigung der im Parallelverfahren erstellten und begründeten Schallschutz bezogenen Bebauungsplanfestsetzungen ist davon auszugehen, dass es nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen bei Durchführung der Planung kommen wird. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können als gewährleistet angesehen werden.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr. 3 und Nr. 4 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die 156. Änderung des Flächennutzungsplanes Glogaustraße-Süd sowie die wie oben angeführt angepasste Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.

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Erläuterungen und Hinweise