Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25908-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Projektförderantrag für das kulturelle Bühnenprogramm und das Kinderfest während des Magnifestes 2025 in Höhe des Fehlbetrages von 30.000 EUR als Zuwendung aus Mitteln der Projektförderung 2025 wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bezüglich der inhaltlichen Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Ausführungen in der Ursprungsvorlage DS Nr. 25-25908 verwiesen. Die Anlagen 1 bis 3 sind ebenfalls Teil der Vorlage mit DS Nr. 25-25908.

 

Des Weiteren wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft (AfKW) am 10. Juni 2025 die Verwaltung gebeten, zu dem Antrag auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2025 zur Unterstützung der Durchführung des Magnifestes 2025 beim Antragsteller Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. folgende weitergehende Informationen einzuholen:

 

  1. ein tragfähiges Konzept für das Magnifest;
  2. eine Darstellung, wie das Magnifest in Eigenregie ohne Northern Events durchgeführt werden soll;
  3. die Nennung aktueller Zahlen (insbesondere der Einnahmen) und ihr Einfluss auf den Förderantrag i.H.v. 30.000 EUR; 
  4. eine ausführliche Darstellung der kulturellen Aspekte des Magnifestes, da diese aus der bisherigen Projektbeschreibung nicht eindeutig hervorgingen; 
  5. eine abschließende Klärung über die Verwendung der Projektfördergelder für das Magnifest im Jahr 2023.

 

Am 12. Juni 2025 wurde dem Antragssteller der Fragenkatalog aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 10. Juni 2025 übermittelt und eine Frist zur Beantwortung bis zum 20. Juni 2025 gesetzt. Die Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. hat das in der Anlage 4 beigefügte 11-seitige Dokument fristgerecht im Fachbereich für Kultur und Wissenschaft eingereicht. Die Paginierung wurde durch den Fachbereich 41 vorgenommen.

 

Zu 5.: Eine abschließende Klärung über die Verwendung der Projektfördergelder für das Magnifest im Jahr 2023 kann noch nicht vorgelegt werden, da die Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. auf Belege des bisherigen Dienstleisters wartet und diese dem Antragssteller bisher nicht zur Verfügung gestellt worden sind.

Eine Verbescheidung des Antrags steht gemäß der gängigen Verwaltungspraxis unter dem Vorbehalt, dass ein vollständiger Verwendungsnachweis eingereicht wird, um die Einhaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Sinne des § 7 Abs. 3 der Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur sicherzustellen.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise