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Sachverhalt

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Auf Initiative des Rates der Stadt Braunschweig hat die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) im Sommer 2019 die Einführung des Mehrwegbecherpfandsystems in Braunschweig begleitet. Die BSM hat dazu gängige Systeme am Markt recherchiert und eine Übersicht erstellt. Damals haben sich in dem von der BSM moderierten Abstimmungsprozess verschiedene Interessensvertreter aus Handel und Handwerk sowie Innenstadtakteure wie AAI oder ATB für das System der reCup GmbH ausgesprochen.

 

Das RECUP-System ist mittlerweile nur eines der Systeme, die in der Stadt verwendet werden, und das eigenständig vertrieben wird. Die Nutzung eines einheitlichen Systems r alle gastronomischen Betriebe ist insofern schwierig, als dass die Betriebe mit ihrem individuellen Speisen- und Getränkeangebot teils sehr unterschiedliche Ansprüche, sowohl an das Mehrweggeschirr, als auch an den Systemanbieter haben. Erschwerend kommt hinzu, dass besonders kleine Gastronomiebetriebe oftmals nur eingeschränkte glichkeiten haben, die mit einem solchen System einhergehende Logistik zu bewältigen. Filialbetriebe und Franchise-Nehmer haben häufig eigene Systeme. Entsprechend groß ist die Vielfalt der Angebote auf dem Markt.

 

Die Auswahl des Mehrwegsystemanbieters muss vom jeweiligen Gastronomiebetrieb getroffen werden, um diese sehr individuellen Umstände bestmöglich zu berücksichtigen.

 

Aktuell nutzen laut reCup (www.recup.de) 48 Betriebe in Braunschweig das System, 19 davon auch das Mehrwegschalensystem REBOWL. Für das Angebot des Mehrwegbecherpfandsystems RECUP oder des Mehrwegschalenpfandsystems REBOWL entstehen der Verwaltung keine Kosten, die laufenden Kosten werden durch die teilnehmenden Betriebe getragen.

 

Die Braunschweig Zukunft GmbH (BSZ) hat bereits im Dezember 2022 zusammen mit dem DEHOGA-Bezirksverband Land Braunschweig-Harz eine Informationsveranstaltung zur Mehrwegangebotspflicht durchgeführt. In dieser wurden alle wichtigen Informationen zum Thema vorgestellt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für große als auch kleine Betriebe deutlich gemacht. Zudem hat die BSZ Plakate, mit denen betroffene Betriebe der im Gesetz verankerten Hinweispflicht nachkommen können, kostenfrei zur Abholung bereitgestellt und in der Innenstadt an Gastronomiebetriebe, die Außer-Haus-Verkauf anbieten, verteilt. Diese stehen mit weiterführenden Informationen auch auf der eigens hierfür gestalteten Informationsseite der BSZ (www.braunschweig.de/mehrweg-statt-einweg) zum Download zur Verfügung. Zusätzlich haben die Betriebe ein Infoblatt über die Mehrwegangebotspflicht erhalten. Auf diesem Infoblatt wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Betriebe bei Rückfragen zur Thematik jederzeit an die Wirtschaftsförderung wenden können. Die BSM berät darüber hinaus ganzjährig im Rahmen ihrer Kontakte zu Gastronomiebetrieben in der Innenstadt zu den Möglichkeiten.
 

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