Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25800-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 120 vom 21.05.2025 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im direkten Zugangsbereich zur IGS Franzsches Feld im Bereich der Längsparkstände unter dem Zeichen 314 StVO (Parken), das Zusatzzeichen „Parken nur für Personenkraftwagen erlaubt" (Z 1010-58 StVO) angebracht werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat die Anregung des Stadtbezirksrates zum Anlass genommen und die Situation vor Ort überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass entlang der Längsparkstände Grünewaldstraße 12, zwischen Zugang zur IGS Franzsches Feld und dem Arbeitsgericht, bereits ein Parkgebot für Personenkraftwagen durch Zeichen 314 und 1010-58 besteht.

 

Ebenfalls besteht entlang der Querparkplätze gegenüber der IGS Franzsches Feld ein Parkgebot für Personenkraftwagen.

 

Auf Basis dieser Feststellung geht die Verwaltung davon aus, dass die Längsparkstände auf der südlichen Seite der Grünewaldstraße, zwischen Herzogin-Elisabeth-Straße und Grünewaldstraße 12 B, sowie die auf der nördlichen Seite zwischen Grünewaldstraße 15 und Feuerbachstraße gemeint sind.

 

Die Verwaltung folgt der Anregung des Stadtbezirksrates und wird für diese beiden Bereiche ebenfalls ein Parkgebot für Personenkraftwagen anordnen, um die Einsichtnahme beim Queren zu verbessern.

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