Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-25987-03

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, ein Umsetzungskonzept für den MEP-Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, das eine Priorisierung der Einzelmaßnahmen vorsieht. Dabei sollen die Maßnahmen P2 bis P6 priorisiert werden. Das Umsetzungskonzept zu Maßnahme P2 bis P6 mit Zeitplan soll den Ratsgremien nach der Sommerpause vorgelegt werden.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Rat hat am 18.02.2025 den Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ als ganzheitliche und strategische Planungsgrundlage beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die 88 Maßnahmen aus dem Zielszenario 2035 im Rahmen der verfügbaren Ressourcen zu konkretisieren und koordiniert umzusetzen. Der MEP-Maßnahmenkatalog stellt dabei zunächst eine reine Auflistung von Einzelmaßnahmen geordnet nach Handlungsfeldern dar. Da die gleichzeitige Umsetzung der vielen Maßnahmen des Mobilitätsentwicklungsplans nicht möglich ist, muss für die Priorisierung ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Dieses soll zeitnah – nach der Sommerpause – vorgelegt werden.

Die Maßnahme P2 „Planung von Quartiersgaragen in Neubaugebieten forcieren und Nachrüstung in Bestandsquartieren prüfen“ wird in diesen Änderungsantrag mit aufgenommen; damit wird das Anliegen der Gruppe Die Fraktion.BS aufgegriffen (Drs. 25-25987-02). Die Maßnahme P2 ist im MEP mit hoher Priorität und kurzfristigem Umsetzungshorizont ausgewiesen. Vor allem in Neubaugebieten besteht die Möglichkeit, durch die Etablierung von Quartiersgaragen (Parkplätze und Ladeinfrastruktur) benötigte Stellplätze geordnet, abseits des öffentlichen Raumes und gut erreichbar unterzubringen. Hierzu soll laut MEP ein Quartiersgaragen-Konzept erarbeitet und etabliert werden, um u. a. den Betrieb und die Flächenbedarfe festzulegen.

Die Maßnahme P3 „Umsetzung eines konsequenten Parkraummanagements“ steht ebenfalls mit hoher Priorität und kurzfristigem Umsetzungshorizont im MEP. Die Verwaltung erarbeitet bereits jetzt anlassbezogene Parkraumkonzepte in Gebieten, in denen durch bauliche und verkehrliche Veränderungen Auswirkungen auf den Parkdruck absehbar sind, und berücksichtigt dabei bereits die übergreifenden Auswirkungen, indem beispielsweise ein Anschluss an bestehende Parkraumkonzepte erfolgt oder sich überlagernde Bewohnerparkzonen eingeführt werden (vgl. Drs. 25-25503). So ist die Umsetzung des Parkraumkonzepts für Teilbereiche im östlichen Ringgebiet für Juli 2025 vorgesehen.

Die Maßnahme P4 „Parkraum-Bedarfsprüfung“ ist im MEP ebenfalls mit hoher Priorität und kurzfristigem Umsetzungshorizont ausgewiesen.

Die Maßnahme P5 „Digitale Parkraumüberwachung“ wird im MEP dagegen mit mittlerer Priorität und als Daueraufgabe ausgewiesen. Zudem wird im MEP darauf verwiesen, dass zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen müssen.

Die Maßnahme P6 sieht die mittelfristige Entwicklung eines „smarten Parkleitsystems“ vor, das die Parksuchverkehre im gesamten Stadtgebiet frühzeitig steuern kann.  

Loading...

Erläuterungen und Hinweise