Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26081
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Dynamisierte Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse im Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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20.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.
Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur jährlich auf Grundlage der entsprechenden Einzelansätze zweckgebundene, pauschalierte Zuschüsse gewähren.
Die Dynamisierungsrate wurde für das laufende Jahr 2025 auf 3,91 % festgesetzt. Zusätzlich sind die Dynamisierungsbeträge weiterhin auf volle Hundert Euro aufzurunden.
Folgende Änderungen sollen darüber hinaus mit diesem Beschluss berücksichtigt werden:
Lfd. Nr. 60 – Sportverein Stöckheim von 1955 e. V.:
Der Verein hat die vier Tennisplätze, welche im Rahmen der Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüssen berücksichtigt werden. Diese sind mittlerweile ganzjährig bespielbar, wodurch aufgrund eines Belagswechsels nun der Einzelansatz für Tennisplätze aus Kunststoff zugrunde gelegt wird.
Lfd. Nr. 61 – Sportvereinigung Rühme von 1921 e. V.:
Der Verein hat mitgeteilt, dass nur noch eines der beiden vorhandenen Tennisfelder betrieben und unterhalten wird. Die Berechnung des Zuschusses wurde entsprechend angepasst.
Lfd. Nr. 72 – VfL Leiferde e. V.:
Der Verein hat die Unterhaltung des neuen Vereinsheims übernommen, welches größer ist, als das bislang genutzte Gebäude. Dies wurde in den Einzelansätzen entsprechend berücksichtigt.
Im laufenden Jahr 2025 sind keine Anträge für Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse eingegangen, welche abgelehnt werden mussten.
Abschlagszahlungen wurden entsprechend dem Beschluss des Sportausschusses vom 19. März 2025 (Ds. 25-25251) gewährt.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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195 kB
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