Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26082
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Zuschüsse für Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten sowie Erwerb von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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20.08.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Den unter 1. bis 5. genannten antragstellenden Sportvereinen werden Zuschüsse in einer Gesamthöhe von bis zu 88.929,92 € gewährt:
1. Aero-Club Braunschweig e.V. bis zu 10.700,00 €
(Erwerb eines Transportanhängers für ein doppelsitziges Schulungs-Segelflugzeug)
2. Billard Sport Braunschweig e.V. bis zu 26.000,00 €
(Anschaffung acht neuer Billardtische inkl. Zubehör)
3. Braunschweiger Männer-Turnverein v. 1847 e.V. bis zu 7.913,16 €
(Sanierungsarbeiten an der Fassade der Turnhalle)
4. Reit- und Fahrverein Braunschweig e.V. bis zu 36.949,00 €
(Renovierung der Pferdepaddocks)
5. SV Kralenriede 1922 e.V. bis zu 7.367,76 €
(Instandsetzung des Daches des Sportheims).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.
Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.
Der Verwaltung liegen folgende entscheidungsreife Zuschussanträge der Priorität II und III mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 88.929,92 € vor, die unter die Förderart der Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie fallen:
1. Aero-Club Braunschweig e.V. - Erwerb eines Transportanhängers für ein doppelsitziges Schulungs-Segelflugzeug:
Der Aero-Club Braunschweig e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 10.700,00 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 25.521,34 € aus.
Mit der Neuanschaffung sollen Schäden beim Auf- und Abrüsten des Flugzeugs vermieden werden. Der alte Anhänger ist abgängig und soll durch die Neuanschaffung ersetzt werden. Hierdurch kann zusätzlich die Fahrsicherheit erhöht werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Aero-Club Braunschweig e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.700,00 € für die Erwerb eines Transportanhängers für ein doppelsitziges Schulungs-Segelflugzeug als Anteilsfinanzierung (41,93 %) zu gewähren.
2. Billard Sport Braunschweig e.V. - Anschaffung acht neuer Billardtische inkl. Zubehör:
Der Billard Sport Braunschweig e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 26.000,00 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 52.000,00 € aus.
Der Verein möchte neue Billardtische inklusive Zubehör anschaffen, um die für den Wettkampfbetrieb erforderlichen Qualitätsstandards zu erfüllen. Mit der Maßnahme wird zudem eine weitere Attraktivierung des Billardsports sowie die Gewinnung neuer Mitglieder angestrebt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Billard Sport Braunschweig e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 26.000,00 € für die Anschaffung acht neuer Billardtische inkl. Zubehör als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
3. Braunschweiger Männer-Turnverein v. 1847 e.V. - Sanierungsarbeiten an der Fassade der Turnhalle:
Der Braunschweiger Männer-Turnverein v. 1847 e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 7.913,16 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 15.826,33 € aus.
Am Mauerwerksgefüge der vereinseigenen Turnhalle haben sich an den Mauerwerksvorlagen aus Ziegelstein-Sichtmauerwerk Schäden gezeigt. Diese Schäden an der Fassade sollen beseitigt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Braunschweiger Männer-Turnverein v. 1847 e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.913,16 € für die Sanierungsarbeiten an der Fassade der Turnhalle als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
4. Reit- und Fahrverein Braunschweig e.V. - Renovierung der Pferdepaddocks:
Der Reit- und Fahrverein Braunschweig e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 36.949,00 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 73.898,00 € aus.
Die vor zehn Jahren angelegten Paddocks sind notwendig für den täglichen Auslauf der Pferde. Mittlerweile ist der dortige Boden in einem sehr schlechten Zustand, staubt bei Trockenheit und lässt Wasser bei Regen nicht mehr ablaufen. Aus diesem Grund möchte der Verein den Boden austauschen und eine Drainage einbauen. Neben den sportlichen Zwecken handelt es sich hierbei auch um eine im Interesse des Tierschutzes liegende Maßnahme.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Reit- und Fahrverein Braunschweig e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 36.949,00 € für die Renovierung der Pferdepaddocks als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
5. SV Kralenriede 1922 e.V. - Instandsetzung des Daches des Sportheims:
Der SV Kralenriede 1922 e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 7.367,76 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 14.735,53 € aus.
Die bislang montierte Dachhaut weist altersbedingte Schäden auf, durch die Wassereinbrüche und Schäden im Innenbereich des Gebäudes verursacht werden können. Um dem vorzubeugen, soll das Dach des Sportheims instandgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem SV Kralenriede 1922 e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.367,76 € für die Instandsetzung des Daches des Sportheims als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
Der Verwaltung liegen noch weitere Zuschussanträge vor, welche jedoch noch nicht entscheidungsreif sind. Die Beschlüsse über diese Anträge sind für eine der kommenden Sitzungen des Sportausschusses geplant.
Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse stehen im Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.
