Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25937-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu der Anfrag der CDU-Fraktion „Neubau des gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Geitelde und Stiddien“ vom 28.05.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Erbbaurechtes für das anvisierte Baugrundstück ab dem 1. Januar 2026 gibt nun die Sicherheit, mit diesem Grundstück und den sich daraus ergebenen Rahmenbedingungen für das Projekt verbindlich weiterarbeiten zu können. Folgende Projektschritte schließen sich nun an:

 

1. Abschluss Investitionssteuerungsverfahren Phase 1  3. QT 2025

 

2. Einholen Raumprogrammbeschluss im AFKO   3. QT 2025

 

3. Beginn der europaweiten VgV-Vergabeverfahren für die

Architekten- und Ingenieurleistungen durch die ZVS  1. QT 2026

 

4. Abschluss der Vergabeverfahren der Architekten- und

Ingenieurleistungen und Beauftragung selbiger   4. QT 2026 – 1. QT 2027

 

5. Beginn der konkreten Projektarbeit des Projektteams  1. QT 2027

 

Alle weiteren Termine zum Projektablauf in der Planungs- und Bauphase können erst belastbar benannt werden, wenn das Projektteam seine Arbeit aufgenommen hat. Auf Basis der in der Haushaltsplanung vorgesehenen und verfügbaren Jahresraten für das Projekt ist ab diesem Zeitpunkt eine verbindliche detaillierte Projektterminplanung vorzunehmen.

 

Zu 2.:

Entsprechend der aktuellen Haushaltsplanung stehen die folgenden Haushaltsmittel in den dargestellten Finanzraten zur Verfügung. Vorgesehen ist dabei, im Wesentlichen in den Jahren 2028/2029 zu bauen, in 2030 Restarbeiten durchzuführen und die Endabrechnung zu erledigen. Es ist im Laufe der Planungsphase des Projektes zu prüfen, inwiefern eine Anpassung zur Optimierung des Projektablaufes möglich sein kann.

 

 

 

 

2026

2027

2028

2029

2030

100.000 €

500.000 €

VE zu Lasten 2027

400.000 €

900.000 €

VE zu Lasten 2028

720.000 €

3.000.000 €

VE zu Lasten 2029

2.400.000 €

847.000 €

Zu 3.:

Siehe hierzu Frage 1.
 

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