Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25572-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 29.04.2025 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

„Die Verwaltung wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen sind nach den geltenden Richtlinien im Stadtgebiet im Einvernehmen mit der Polizei an Unfallbrennpunkten und an Gefahrenpunkten (z. B. Kitas, Schulen, Seniorenheime etc.) zu konzentrieren, da eine lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich ist.

 

Hierfür stehen der Stadt Braunschweig gemäß dem beschlossenen Ratskonzept zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung begrenzt Ressourcen (Messtechnik und Personal) zur Verfügung. Daher ist eine Bewertung der einzelnen Messergebnisse auch im stadtweiten Vergleich gesehen notwendig, um Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet zu bilden.

 

Die Verwaltung führte bereits in kurzen Abständen am 06.06.2025, 13.06.2025 und am 17.06.2025 in der Grasseler Straße Geschwindigkeitskontrollen durch. Bei einer Messdauer von insgesamt etwa sieben Stunden wurden 375 Kfz gemessen und 41 Verstöße (10,9 %) zur Ahndung angezeigt. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Polizei die Kontrollen in gleicher Art und Weise auch künftig in der Grasseler Straße fortsetzen und die Überwachungsrhythmen in Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen entsprechend anpassen.

 

Aufgrund der geringen Verkehrsmenge wird die Verwaltung in der Straße Grabenhorst, wie zuletzt im 1. Halbjahr 2024, nach den Sommerferien 2025 ein Geschwindigkeitsmessdisplay in dem Bereich nahe der Schulbushaltestelle temporär jeweils für eine Woche pro Fahrtrichtung installieren, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wiederholt zu sensibilisieren.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise