Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25606-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 29.04.2025 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

„Die Verwaltung wird gebeten, unter Einbeziehung der Mitarbeitenden des Wohnstandorts Hungerkamp, geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen und umzusetzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung ist der Anregung des Stadtbezirksrates gefolgt und hat am 23.06.2025 einen gemeinsamen Ortstermin mit Mitarbeitenden des Wohnstandorts durchgeführt. Bei diesem Ortstermin wurden die nachfolgenden Maßnahmen gemeinsam festgelegt.

 

Das vorhandene absolute Haltverbot entlang Hausnummer 2 wird weiter östlich in Richtung Haupteingang des Wohnstandortes ausgeweitet. Hierdurch kann die Straße Hungerkamp bei der Querung von der Einrichtung (Ein-/Ausfahrt Hungerkamp 2) zur Wegeverbindung besser eingesehen werden.

 

Zudem wird im Bereich der Wegeverbindung (Ein-/Ausfahrt zum Wohnstandort) das Verkehrszeichen „Achtung Fußnger“ in beide Fahrtrichtungen installiert, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die querenden Fußnger aufmerksam zu machen.

 

In diesem Zusammenhang soll darüber hinaus geprüft werden, ob auf dem Grundstück des Wohnstandortes für die Bewohner eine Hinweis-/ Wegemarkierung zur sicheren Querung über die Ein-/ Ausfahrt des Wohnstandortes zur Wegeverbindung Pappelberg aufgebracht werden kann.

 

Weiterhin wird nach den Sommerferien die temporäre Anbringung eines Geschwindigkeitsmessdisplays zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in der Straße Hungerkamp im Bereich der Wegeverbindung vorgenommen.

 

Zudem soll zur besseren Einsicht in die Straße Hungerkamp geprüft werden, ob die auf dem Grundstück des Wohnstandortes vorhandene Hecke heruntergeschnitten werden kann.

 

Bereits im Vorfeld des Ortstermins hat die Verwaltung in der Straße Hungerkamp ggü. dem Grundstück Haus-Nr. 2 in der Zeit vom 26.05.2025 bis 02.06.2025 ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe des Seitenstrahlradargerätes erhoben.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Hungerkamp ggü. 2

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

26.05.2025

bis

02.06.2025

Seitenstrahlradargerät 4

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Petzvalstraße

Friedrich-Voigtländer-Stre

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

1.641

89

1.068

85

2.709

87

31 bis 40

186

10

182

14

368

12

41 bis 50

17

1

14

1

31

1

51 bis 60

0

0

1

0

1

0

61 bis 70

0

0

0

0

0

0

> 70

0

0

0

0

0

0

 

 

1.844

100

1.265

100

3.109

100

 

Die Verwaltung bewertet die Ergebnisse in beide Fahrtrichtungen als weitgehend unproblematisch, da in beide Fahrtrichtungen der weit überwiegende Teil der erfassten Fahrzeuge sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h hielt. Die festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen meist bei bis zu 10 km/h.

 

Abschließend wurde die Polizeiinspektion Braunschweig um Stellungnahme zur Unfall- oder Gefahrenlage in der Straße Hungerkamp gebeten. Laut Mitteilung der Polizei besteht keine Unfall- oder Gefahrenlage bezogen auf die gefahrenen Geschwindigkeiten.

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