Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25622-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 212 vom 06.05.2025 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, auf der Engelsstraße, in Höhe Zimmermannweg, eine sichere Querung, z. B. einen Zebrastreifen, einzurichten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Einrichtung von Fußngerüberwegen (Zebrastreifen) unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ). Danach setzt die Anordnung eines Fußngerüberweges unter anderem voraus, dass der Fußnger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und dass eine größere Zahl von Fußngern dort die Straße überquert. Mithin muss ein erhöhter Querungsbedarf festgestellt werden.

 

Auf der Engelsstraße, in Höhe der Einmündung Zimmermannstraße, wurden bei einer Zählung in der Spitzenstunde, die in diesem Fall in der Zeit von 07:00 bis 08:30 Uhr lag, zwei querende Fußnger gezählt. Dabei konnte auch beobachtet werden, dass sieben Personen die Engelsstraße in Höhe Maurerweg und eine Person in Höhe der Einmündung Heidehöhe an den dortigen Mittelinseln querten, die nur rund 140 m bzw. 85 m von dem Bereich des potentiellen Fußngerüberwegs entfernt sind.

 

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass der benötigte erhöhte Querungsbedarf selbst bei Hinzuzählung der Querenden an den bereits baulich vorhandenen Mittelinseln, bei insgesamt zehn querenden Personen nicht vorliegt, sodass die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Fußgängerüberweges nicht vorliegen.

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