Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26090-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde der Zusammenhang zwischen der Entwicklung des bundesweiten Finanzierungssaldos der Kommunen sowie der städtischen Jahresergebnisse bzw. Jahresfehlbedarfe erläutert. Der Finanzierungssaldo der Kommunen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert. So betrug der Finanzierungssaldo der Kommunen im Jahr 2023 -6,6 Mrd. € und im Jahr 2024 -24,8 Mrd. €. Auch für die Jahre 2025 und 2026 werden deutlich negative kommunale Finanzierungssalden erwartet.

 

In diesem Zusammenhang sei auf das aktuelle Statement des Präsidenten des Deutschen Städtetages, Herrn Burkhard Jung verwiesen, der davon spricht, dass „wir gerade die größte kommunale Finanzkrise im Nachkriegsdeutschland [erleben]“. „Selbst viele Städte, die immer einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnten, kommen jetzt ins Schlingern, und das quer durch die Republik. Die Kommunalen Spitzenverbände fordern seit einiger Zeit intensiv eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Kommunen. „Es ist zwingend nötig, die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu zu justieren. Bund und Land müssen die Kommunalfinanzen strukturell dauerhaft stärken., so der Niedersächsische Städtetag in einer Presseinformation im Januar 2025. 

 

Das Ministerium r Inneres, Sport und Digitalisierung als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde hat den Doppelhaushalt der Stadt Braunschweig für die Jahre 2025 und 2026 ohne Auflagen genehmigt. Eine „ge“ wurde durch die Kommunalaufsicht nicht ausgesprochen; vielmehr handelt es sich um Hinweise. Die Kommunalaufsicht hat berücksichtigt, dass die Defizite in den kommunalen Haushalten aufgrund der multiplen Krisen aktuell zu einem wesentlichen Teil durch exogene Faktoren bedingt sind, welche die Kommunen nicht beeinflussen können. Auf die Ratsmitteilung 25-25945 sowie Presseinformation der Stadt Braunschweig vom 03.06.2025 wird verwiesen.

 

Die Verwaltung wird neben den bereits erfolgten Konsolidierungsmaßnahmen auch im laufenden Haushalt weitere Potentiale für Minderausgaben heben.

 

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