Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26047-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkung der Kinderrechte im Jugendamt Braunschweig, in den Abteilungen "Allgemeiner Sozialer Dienst" und "Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften" im Sinne des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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01.07.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.:
Die vorliegende Anfrage (DS 25-26047) bezieht sich inhaltlich auf eine vorangegangene Anfrage (24-24873), die bereits in der Ratssitzung am 04.12.2024 ausführlich beantwortet worden ist.
In der Ratssitzung am 04.12.2024 wurde angekündigt, dass eine nochmalige Betrachtung der Anfrage durch die Verwaltung erfolgen soll.
Auch die erneute Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligung von jungen Menschen im Tätigkeitsbereich der genannten Abteilungen ausreichend gewährleistet ist. Es ist ebenso sichergestellt, dass junge Menschen Informationen zu den Möglichkeiten ihrer Beteiligung über verschiedene Zugänge erhalten. Eine detaillierte Erläuterung hierzu ist in der Antwort auf die Anfrage DS 24-24873 enthalten.
Zu 2.:
Die Aufklärung über Kinderrechte ist grundsätzlich eine gemeinsame Verantwortung von Eltern, Bildungsinstitutionen, staatlichen Institutionen sowie von Nichtregierungsorganisationen, die sich für Kinderrechte einsetzen.
Diese gemeinsame Aufgabe wird im Jugendamt über die vorhandenen Beratungs- und Betreuungsangebote erfüllt, im Rahmen derer junge Menschen individuell über ihre Rechte aufgeklärt werden. Näherer Ausführungen können auch hier der Antwort auf die Anfrage DS 24-24873 entnommen werden.
