Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26075-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


 

 

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2024 der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH verwiesen (DS 25-26074).

 

Der Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2025 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 auf den Gremienlauf im dritten Quartal 2025 zu vertagen. Hierzu wird in der Sitzung ergänzend mündlich berichtet.

 

Die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gem. § 15 Ziffer 13 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH der Gesellschafterversammlung. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung des skbs herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.


 

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