Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die geforderten Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Bäumen werden bereits weitgehend berücksichtigt/umgesetzt. Darüber hinausgehende Maßnahmen werden aktuell nicht weiter verfolgt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Ideenplattform im Beteiligungsportal zum Erhalt von Bäumen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Der Verwaltung wurde im Oktober 2024 über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden" der folgende Vorschlag eingebracht https://mitreden.braunschweig.de/node/18726):

 

„Wir fordern die Stadt Braunschweig auf, Maßnahmen zu ergreifen, welche der hohen Bedeutung des Erhaltes von Stadtbäumen gerecht werden. Dazu halten wir für erforderlich:

a) eine Baumschutzsatzung für Bäume und Hecken für das gesamte Stadtgebiet

b) eine starke Berücksichtigung des Schutzes von Bäumen und Hecken in Bebauungsplänen

c) Maßnahmen zur Verkehrssicherheit von Bäumen, welche vorrangig auf einen Erhalt der Bäume abzielen.“

 

Diese Idee hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht. Die Verwaltung hat durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten dies inhaltlich mit nachfolgendem Ergebnis geprüft und legt daher diese Vorlage zur Entscheidung vor.


 

a) Baumschutzsatzung für Bäume und Hecken für das gesamte Stadtgebiet

 

Die Verwaltung hat den Vorschlag bereits mehrfach im Rahmen von Anfragen aus dem Kreis der Fraktionen sowie als Vorschlag im Ideenportal geprüft (vgl. DS 18-07040, 18-07664, 19-10626). Die Prüfung ergab, dass es bereits eine politische Beschlusslage gibt und der Vorschlag somit abzulehnen ist.

 

Unabhängig davon engagiert sich die Stadt Braunschweig stark für den Erhalt des Gehölz­bestandes durch unterschiedliche Maßnahmen, wie beispielsweise:

- Förderprogramme zur Pflege und Erhalt des Gehölzbestandes

- Schutz besonderer Einzelexemplare durch Erhaltungsfestsetzungen in Bebauungs-­ plänen sowie den Schutz als Naturdenkmal

- Naturwaldentwicklung im Querumer Forst

 

b) eine starke Berücksichtigung des Schutzes von Bäumen und Hecken in Bebauungsplänen

 

Bebauungspläne dienen der Steuerung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung des Gemeindegebietes. Der abschließende Katalog der Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB erlaubt es nach Ziffer 25b, Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen in Bebauungsplänen vorzunehmen. Maßgeblich ist dabei das jeweilige Planungsziel des Bebauungsplans.

 

Der Baumbestand innerhalb von Bebauungsplänen wird zu Beginn der Planungen i.d.R. aufgenommen und hinsichtlich seines Zustandes und seiner Erhaltenswürdigkeit bewertet. Der Erhalt von Bäumen und Sträuchern kann dabei eingriffsmindernd im Sinne der natur­schutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff BNatSchG wirken. Sofern der Erhalt für eine ausgeglichene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erforderlich ist und eine anderweitige Kompensation ausgeschlossen ist, erfolgt eine verbindliche Festsetzung im Bebauungsplan.

 

Auch unter Anerkennung der genannten klimatischen Funktionen des Baumbestandes sowie seiner weitergehenden positiven Effekte steht der Belang der Baumerhaltung in gleich­gewichtigem Verhältnis zu anderen Belangen der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Abwägung kann anderen Belangen der Vorzug gegeben werden und damit der Baumerhalt zurückgestellt werden. Die Entscheidung ist entsprechend für jeden Einzelfall zu treffen.

 

 

c) Maßnahmen zur Verkehrssicherheit von Bäumen, welche vorrangig auf einen Erhalt der Bäume abzielen.

 

Die Sicherstellung der Verkehrssicherheit städtischer Bäume erfolgt durch ein differenziertes, mehrstufiges Verfahren, das auf den Erhalt der Bäume abzielt, sofern dies fachlich vertretbar ist.

Der Fachbereich Stadtgrün verfolgt hierbei eine konsequente Strategie, bei der Maßnahmen zur Schadensminimierung und Erhaltungsmaßnahmen stets vor einer Fällung geprüft und angewendet werden.

 

Die Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind auf möglichst langfristigen Erhalt der Bäume ausgerichtet. Fällungen stellen die Ultima Ratio dar und erfolgen nur nach mehrfacher Prüfung und unter Ausschluss technisch vertretbarer Alternativen. Das Zusammenspiel aus fachlicher Bewertung, baumschonenden Eingriffen und innovativen Standortschutz­maßnahmen (z. B. nach R SBB 2023) unterstreicht den konsequenten Erhaltungswillen des Fachbereichs Stadtgrün:


 

1. Verfahrensstruktur mit Mehr-Augen-Prinzip

Ein wesentliches Instrument zur Qualitätssicherung und Erhaltungsorientierung ist das Vier-Augen-Prinzip – in besonderen Fällen sogar das Sechs-Augen-Prinzip.

Die Entscheidung über eine Baumfällung wird nicht von einer Einzelperson im Zuge der Regelkontrolle getroffen, sondern erfolgt erst nach wiederholter Begutachtung durch qualifizierte Fachkräfte aus den Sachgebieten Baumkontrolle und Baumpflege.

Damit wird sichergestellt, dass alle möglichen Erhaltungsmaßnahmen ausgeschöpft werden.

 

2. Maßnahmen zur Baumkontrolle und Diagnostik

Bereits im Rahmen der Regelkontrolle wird die Baumvitalität erfasst. Bei unklaren Befunden kommen verschiedene Diagnostikverfahren zum Einsatz, wie:

 Resistographmessung zur Ermittlung der Restwandstärke,

 Zugversuche mit Elasto- und Inclinometern zur Abschätzung der Bruch- und Standsicherheit,

 Hubsteigerkontrollen zur gezielten Untersuchung von Kronenschäden.

 

Diese Verfahren dienen der objektiven Bewertung und helfen, Fehlentscheidungen – etwa unnötige Fällungen – zu vermeiden.

 

3. Alternative baumpflegerische Maßnahmen

Statt einer Fällung werden, soweit technisch und biologisch vertretbar, erhaltende Maß­nahmen umgesetzt, u. a.:

Kronenreduktionen zur Wiederherstellung der Bruchsicherheit, gezielte Pflegeschnitte, Entlastungsschnitte im Fall asymmetrischer Kronengewichte oder Schieflagen (die Schrägstellung allein stellt kein Fällkriterium dar).

 

4. Baumschutz und Standortverbesserung

Bei Bauvorhaben wird großer Wert auf baumerhaltende Schutzmaßnahmen gelegt.

Der Fachbereich setzt in enger Abstimmung mit den Initiatoren einer Baumaßnahme folgende technische und baumfachliche Maßnahmen ein:

 

 Druckentlastungsplatten zur Vermeidung von Bodenverdichtungen,

 manuelle Schachtarbeiten oder mittels Bodensaugverfahren in Wurzelbereichen statt maschineller Verfahren,

 Verwendung geeigneter Substrate

 Tiefendüngung und -belüftung

 Einsatz von Trichoderma-Pilzkulturen

 baumfachliche Baubegleitung zur laufenden Kontrolle und Anpassung auf der Baustelle,

 Anwendung der Richtlinie R SBB 2023, um ein standardisiertes, sicheres und baumverträgliches Vorgehen zu gewährleisten,

 Abstimmungen mit den Fachbehörden und Projektbeteiligten, um Erhaltungsoptionen frühzeitig zu berücksichtigen.

 

5. Transparente Kommunikation

Die Entscheidungen werden dokumentiert, sind auf objektive Kriterien gestützt und werden durch Presse- und Bezirksratsinformationen kommuniziert.
 

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