Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25928
Grunddaten
- Betreff:
-
Überschwemmungsgebiet Schunter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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Anhörung
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19.08.2025
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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28.08.2025
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Anhörung
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28.08.2025
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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04.09.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.09.2025
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm beschließt ausschließlich der Rat über Verordnungen.
Sachverhalt:
Im Mai 2021 hat das Land Niedersachsen das Überschwemmungsgebiet der Schunter für das gesamte Stadtgebiet vorläufig gesichert (Mitteilung 21-16289 vom 09.06.2021).
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der vom Land erstellten Arbeitskarten das Überschwemmungsgebiet der Schunter im Stadtgebiet durch eine entsprechende Verordnung neu festzusetzen. Diese Festsetzung ist in einem Verfahren zur Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes i. V. m. § 115 des Niedersächsischen Wassergesetzes für den Teilbereich der Schunter zwischen der westlichen Seite des Bienroder Weges und der westlichen Stadtgrenze erfolgt.
Die Begrenzung bis zum Bienroder Weg erfolgte, da die Schunter zwischen Borwall und Bienroder Weg im kommenden Jahr renaturiert wird. Der Abfluss bei Hochwasser kann damit an den Engstellen an der Bevenroder Straße und am Bienroder Weg verbessert werden (siehe Vorlage 25-25225). Für die Schuntersiedlung östlich des Bienroder Wegs erarbeitet die Verwaltung zudem eine Hochwasserschutzmaßnahme, die im besiedelten Bereich eine Verkleinerung des Überschwemmungsgebiets möglich machen wird.
Die Renaturierung und die Hochwasserschutzmaßnahme wirken sich nicht auf das festzusetzende Überschwemmungsgebiet westlich des Bienroder Wegs aus.
Die öffentliche Bekanntmachung des Verordnungsverfahrens erfolgte am 24. April 2023 in der Braunschweiger Zeitung und im Internet. Der Verordnungsentwurf und die dazu gehörenden Karten wurden vom 2. Mai 2023 bis einschließlich 2. Juni 2023 öffentlich ausgelegt und zeitgleich im Internet veröffentlicht. Gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes konnten bis zum 16. Juni 2023 Einwendungen erhoben werden. Neben den Betroffenen wurden die anerkannten Naturschutzvereinigungen und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die Verwaltung hat zunächst das messtechnisch gut dokumentierte „Weihnachtshochwasser 2023“ ausgewertet, bevor die Einwendungen erörtert wurden. Die der Ausweisung zugrundeliegenden Berechnungen haben sich als zutreffend erwiesen.
Der Erörterungstermin fand am 19. März 2025 statt. Die eingegangenen Einwendungen wurden mit den Einwendenden und den Trägern öffentlicher Belange erörtert. Im Nachgang wurden in gesonderten Terminen mit einzelnen Einwendenden deren Grundstücke in Teilen nachvermessen und der Verlauf der Überschwemmungsgebietsgrenze entsprechend der vor Ort festgestellten Verhältnisse angepasst.
Die Einwendenden haben sich vor Ort mit den Konsequenzen aus der Überprüfung/Vermessung einverstanden gezeigt
Bei der Verordnungskarte konnten somit im Vergleich zur vorläufigen Sicherung einzelne Häuser ausgenommen werden; der mäandrierende Verlauf der Hochwasserlinie konnte begradigt und so eine in der Örtlichkeit besser nachvollziehbare Linie festgelegt werden.
Eine größere Veränderung konnte nur im Bereich Flachsrottenweg/Lincolnsiedlung vorgenommen werden. Hier hat die Renaturierungsmaßnahme „Schunter Butterberg“ (Vorlage 21-15057) einen verbesserten Hochwasserschutz bewirkt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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6 MB
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5
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(wie Dokument)
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240,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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156,9 kB
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