Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem SV Stöckheim e. V. von 1955 wird Zuschuss in Höhe von bis zu 57.113,50 € für die behindertengerechte Sanierung der Sanitäranlagen auf der Tennisanlage als Anteilsfinanzierung (50,00 %) gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der SV Stöckheim e. V. von 1955 beantragt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 57.113,50 € für die behindertengerechte Sanierung der Sanitäranlagen auf der Tennisanlage. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 114.227,00 € aus.

 

Das geplante Vorhaben ist das dritte Teilprojekt im Rahmen der zukunftsfähigen Umgestaltung der Tennisanlage. Nachdem nunmehr alle vier Tennisplätze ganzjährig bespielbar und mit Flutlicht ausgestattet sind, sollen die Sanitäreinrichtungen behindertengerecht saniert werden. Die Ganzjahresplätze haben die Situation für Menschen mit Behinderung bereits verbessert, das Tennisheim soll nun auch barrierearm gestaltet werden.

 

Die Weiterentwicklung der Tennisanlage ist aus sportfachlicher Sicht insbesondere in Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Behinderung besonders förderungswürdig.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem SV Stöckheim e. V. von 1955 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 57.113,50 € für die behindertengerechte Sanierung der Sanitäranlagen auf der Tennisanlage als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel für die Gewährung des vorgeschlagenen Zuschusses stehen im Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.



 

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