Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26146
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Lehndorfer TSV von 1893 e. V. - Nachbewilligung zum Neubau des Sportfunktionsgebäudes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.08.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.
Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.
Der Lehndorfer TSV von 1893 e. V. (LTSV) beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 60.000,00 € als Nachbewilligung für den Neubau des Sportfunktionsgebäudes.
Mit Beschluss des Sportausschusses vom 27. September 2022 (Ds. 22-19613) wurde dem LTSV ein Zuschuss in Höhe von bis zu 385,938,95 € für den Neubau des Sportfunktionsgebäudes nach einem Brandschaden im Jahr 2021 gewährt. Die damalige Kostenkalkulation belief sich auf Gesamtbaukosten in Höhe von 1.067.596,60 €. Hierbei war lediglich ein Teil in Höhe von 83,00 % förderfähig (städtischer Gebäudestandard), weshalb sich voraussichtlich zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 886.105,18 € ergeben haben.
Der LTSV ist nun erneut an die Verwaltung herangetreten, da sich die Baukosten im Bauzeitraum nicht unwesentlich erhöht haben. U.a. durch die allgemeinen Preissteigerungen sind dem Verein bislang nicht gedeckte Zusatzkosten entstanden.
Zu den erhöhten Kosten haben zudem zusätzliche unerwartete Aspekte während der Bauphase geführt. So war zunächst eine größere Abwasserhebeanlage aufgrund eines erhöhten Grundwasserspiegels auf der Sportanlage einzubauen. Ebenso war die Baugrube für den Rohbau infolge der Beschaffenheit des Untergrunds wesentlich anzupassen, wodurch erhebliche Mehrausgaben für die Geländearbeiten und die Entsorgung des Aushubs entstanden. Des Weiteren musste die Planung der Baustahlmenge für die Maßnahme angepasst und die Menge erhöht werden.
Diese Entwicklungen haben die Gesamtbaukosten im Ergebnis trotz erfolgter Einsparmaßnahmen und größeren Eigenleistungen durch den LTSV in der Folge auf 1.237.646,70 €, d.h. um rund 170.000,00 € (1.237.646,70 € abzgl. 1.067.596,60 €), ansteigen lassen.
Von diesen gestiegenen Baukosten kann der Verein einen größeren Teilbetrag in Höhe von rd. 110.000 € durch Eigenmittel decken. Dennoch entsteht bei dem Verein eine Finanzierungslücke, die gemäß Kostenkalkulation des LTSV 60.000,00 € beträgt.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Förderquote in Höhe von 83,00 % ergeben sich neue zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 1.027.246,76 € (1.237.646,70 € x 0,83).
Um den Abschluss des inzwischen länger andauernden und für den Verein sehr wichtigen Bauprojektes zu unterstützen, empfiehlt die Verwaltung dem LTSV einen weiteren Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000,00 € für den Neubau des Sportfunktionsgebäudes zu gewähren.
Der sich dadurch neu ergebende Gesamtzuschuss in Höhe von 445.938,95 € (385,938,95 € zzgl. 60.000,00 €) dient dann zur Anteilsfinanzierung (43,41 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 1.027.246,74 €.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen zur Gewährung des vorgeschlagenen Zuschusses im Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.
