Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26162
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Pflege des baulichen Kulturgutes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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03.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. f der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Denkmaleigentümer zur Pflege des baulichen Kulturgutes um einen Beschluss, der auf den Ausschuss für Planung und Hochbau übertragen wurde.
Hintergrund
Die Stadt Braunschweig gewährt Zuschüsse im Bereich der Denkmalpflege. Im Jahr 2002 schlossen die Richard Borek Stiftung und die Stadt Braunschweig erstmals eine Vereinbarung über die gemeinsame finanzielle Förderung von Erhaltungsmaßnahmen an privaten oder kirchlichen Baudenkmalen in der Stadt Braunschweig. Die zunächst auf sechs Jahre abgeschlossene Vereinbarung wurde mehrfach, zuletzt 2020, um jeweils weitere sechs Jahre verlängert. Seit dem Jahr 2023 beteiligt sich auch die Susanne Yavuzer-Stiftung mit einem jährlich wiederkehrenden Betrag an der Fördersumme.
Die jährliche Fördersumme bestreiten die Stadt Braunschweig, die Richard Borek Stiftung sowie die Susanne Yavuzer-Stiftung somit gemeinsam. Sie beträgt im Jahr 2025 insgesamt 105.500,00 Euro (davon 33.300,00 € Richard Borek Stiftung, 5.500,00 € Susanne Yavuzer-Stiftung und 66.700,00 € Stadt Braunschweig).
Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmalen bedürfen einer besonders sorgfältigen Planung und oft auch einer besonderen, fachlich versierten aufwändigeren Ausführung. Daher entstehen im Vergleich zu nicht denkmalgeschützten Objekten in der Regel Mehrkosten, die von der Denkmaleigentümerin bzw. dem Denkmaleigentümer zu tragen sind. Die Zuschüsse können helfen, diese Mehrkosten teilweise auszugleichen, wobei der private Investitionsanteil immer höher ist als der Zuschussbetrag.
Baudenkmale sind wertvolle Geschichtszeugnisse, sie tragen zu einer Unverwechselbarkeit und höheren Attraktivität des Stadtbilds bei. Sie leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zu einer höheren Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt. Daher profitieren alle von diesen Erhaltungsmaßnahmen, diese liegen somit nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse.
Folgende Objekte sollen in diesem Jahr mit mehr als 5.000 € gefördert werden:
Bismarckstraße 4, Wohnhaus
- Fenstererneuerung
- Zuschuss: 19.900,00 Euro
Adolfstraße 9, Wohnhaus
- Erneuerung von 7 Fenstern im 1. Obergeschoss (Straßen- und Einfahrtsseite)
- Zuschuss: 11.900,00 Euro
Bernerstraße 10, Wohnhaus
- Sanierung der Balkone
- Zuschuss: 19.900,00 Euro
Jasperallee 49, Wohnhaus
- Fassadensanierung der Hauseingangsseite
- Zuschuss: 7.200,00 Euro
Schuhstraße 9, Wohn- und Geschäftshaus
- Dach- und Fenstersanierung
- Zuschuss: 19.900,00 Euro
