Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24342-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 120 vom 20.11.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Stadtbezirksrat 120 bittet die Verwaltung zu prüfen, an welchen Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk 120 die Voraussetzungen für einen „Grünpfeil für den Radverkehr“ gem. § 37 StVO und VwW-StVO vorliegen. Danach soll, wo es möglich ist, eine entsprechende Beschilderung (Zeichen 721 StVO) dem Stadtbezirksrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Anordnung des VZ 721 handelt es sich um eine Maßnahme aus der StVO und damit um eine Aufgabe nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG (sog. übertragener Wirkungskreis), die keinen politischen Beschluss ermöglicht. Aus diesem Grund wird das Ergebnis der betrachteten Lichtsignalanlagen (LSA) dem Stadtbezirksrat als Mitteilung bekanntgegeben.

 

Es wurden die LSA im Gebiet des Stadtbezirkes 120 durch die Verwaltung auf die Voraussetzung für ein VZ 721 “Grünpfeil für den Radverkehr“ auf der Grundlage des § 37 StVO sowie der dazugehörigen § 37 VwV-StVO geprüft.

 

Insgesamt wurden 18 LSA betrachtet, von denen 13 nicht für das VZ 721 geeignet sind. Die häufigsten Gründe gegen eine Anordnung des VZ 721 sind:

 

  1. der aus Gegenrichtung kommende gesicherte Linksabbieger
  2. die Kreuzung eines gesicherten Schulweges
  3. die Führung des Radverkehrs auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg
  4. zweispuriges Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen
  5. schlechte Sichtbeziehungen
  6. bereits vorhandenes VZ 720 (Grünpfeil)
  7. ansässige Seniorenwohnheime 
  8. Kreuzen / Befahren von Gleisen beim Rechtsabbiegen 
  9. Kreuzen einer Aufstellfläche für indirektes Linksabbiegen

 


Nach eingehender Prüfung jeder der o. g. Knotenpunkte kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis:

 

a)      Hagenring/Hans-Sommer-Straße:

Hier ist das freie Abbiegen aufgrund der baulichen Situation bereits aus allen Richtungen glich.

 

b)      Gliesmaroder Straße/Hagenring:

Die Anbringung ist hier aufgrund von Punkt 1 und 2 nicht möglich. Hinzu kommt der erhöhte Schülerverkehr, welcher nicht gefährdet werden darf.

 

c)      Hagenring/Humboldtstraße:

Die LSA wird aktuell umgebaut. In Bezug auf die Neuplanung wird kein VZ 721 benötigt, da einerseits das freie Abbiegen bereits möglich ist und andererseits Punkt 2 dagegenspricht.

 

d)      Hagenring/Heinrichstraße:

Hier ist das freie Abbiegen aufgrund der baulichen Situation bereits aus allen Richtungen glich.

 

e)      Hans-Sommer-Straße/Langer Kamp:

Hier ist die Anbringung aus drei Richtungen möglich. Aus Norden kommend ist aufgrund von Punkt 6 das VZ 721 ausgeschlossen. 

 

f)        Hans-Sommer-Straße/Beethovenstraße:

Die Anbringung ist aus allen vier Richtungen möglich.

 

g)      Hans-Sommer-Straße/Abtstraße:

Hier ist die Anbringung aufgrund der Punkte 1, 2 und 6 nicht möglich.

 

h)      Gliesmaroder Straße/Abtstraße:

Die Anbringung für den Radverkehr aus Richtung Westen kommend auf der Gliesmaroder Straße ist möglich. Bei den weiteren Richtungen sprechen die Gründe 3, 8 und 9 dagegen.

 

i)        Wilhelm-Bode-Straße/Heinrichstraße:

Die Anbringung ist aufgrund der Punkte 2 und 5 aus allen vier Richtungen nicht möglich.

 

j)        Botanischer Garten (Humboldtstraße/Gliesmaroder Straße / Kasernenstraße):

Hier ist das freie Abbiegen aufgrund der baulichen Situation bereits aus allen Richtungen glich.

 

k)      Hagenring/Jasperalle:

Die Anbringung ist hier aufgrund der Punkte 1 und 2 aus allen vier Richtungen nicht möglich.

 

l)        Altewiekring/Husarenstraße:

Die Anbringung ist hier aus drei Richtungen möglich. Auf der Husarenstraße von Osten kommend ist die Anbringung aufgrund von Punkt 2 nicht möglich.

 

m)    Altewiekring/Kastanienallee:

Die Anbringung ist aufgrund der Punkte 1 und 2 aus allen Richtungen nicht möglich.

 

n)      Altewiekring/Helmstedter Straße:

Der Knoten wird voraussichtlich noch in diesem Jahr umgebaut. In Bezug auf die neue Planung wird das Abbiegen aufgrund der baulichen Situation bereit ohne VZ 721 aus allen Richtungen glich sein. 

 

o)      Kastanienallee/Hartgerstraße:

Die Anbringung des VZ 721 ist aufgrund von Punkt 2 nicht möglich.


 

p)      Kastanienallee/Herzogin-Elisabeth-Straße:

Die Anbringung des VZ 721 ist hier aus Richtung Norden und Osten kommend möglich. Die beiden anderen Richtungen sind aufgrund von Punkt 1 und 2 nicht umsetzbar.

 

q)      Helmstedter Straße / Georg Westermann Allee:

Der Knoten wird im nächsten Jahr umgebaut. In Bezug auf die Neuplanung ist die Anbringung des VZ 721 aufgrund der Punkte 2, 8 und 9 aus allen Richtungen nicht möglich.  

 

r)       Helmstedter Straße/Schillstraße:

Aufgrund der Punkte 1 und 2 ist die Anbringung des VZ 721 aus beiden Richtungen nicht möglich.

 

Die Umsetzung der möglichen VZ 721 wird noch in diesem Jahr erfolgen.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise