Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26175
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuinstallation der Schranken am Bahnübergang Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gruppe Die LINKE. / Die PARTEI / BIBS im Stadtbezirksrat 120
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Entscheidung
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13.08.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich umgehend mit der DB-Infra-Go in Verbindung zu setzen, um nach Fertigstellung des elektronischen Stellwerks am Bahnübergang Grünewaldstraße den Vorgang der Neuinstallation der Schranken zu beschleunigen und um die einzelnen Zeitansätze für Planung als auch Ausführung detailliert darzulegen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Bewohner im Östlichen Ringgebiet über den Sachverhalt angemessen und allgemein verständlich zu informieren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem einschlägigen Artikel in der Braunschweiger Zeitung und dem Flyer, der von der DB im östlichen Ringgebiet verteilt worden ist, stellen sich folgende Fragen:
- Warum hat die DB die Planungen in Richtung Unterführung nicht gestoppt, nachdem das Niedersächsische OVG mit Beschluss vom 25. April 2024 das Bürgerbegehren zum Erhalt der Schranken Grünewaldstraße für zulässig erklärt hat?
- Warum ist nicht umgehend mit der Planung des neuen Bahnüberganges begonnen worden, nachdem sich der Rat der Stadt Braunschweig am 18. Februar 2025 in Abänderung der Ursprungsentscheidung des AMTA für dessen Fortbestand entschieden hat? Noch in ihrem Schreiben vom 3. Juli 2023 an die Stadt Braunschweig hat die DB ausdrücklich erklärt, dass entsprechenden Wünschen der Stadt entsprochen werde.
- Gibt es im Hinblick auf das neue Stellwerk tatsächlich keine andere Möglichkeit, als den Bahnübergang bis zur Neuerstellung vollständig zu sperren, z.B. durch vorübergehende Verknüpfung der alten mit der neuen Technik?
- Sowohl in dem Flyer an Bewohner des östlichen Ringgebietes als auch über die BZ teilt die DB-Infra-Go mit, die Sperrung des Überganges dauere voraussichtlich 5 Jahre.
Noch in der Besprechung mit den am Projekt Beteiligten am 21. Dezember 2022 hat Herr Brinkmann von der DB-Infra-Go mitgeteilt, dass Planung und Bau voraussichtlich 2-3 Jahre in Anspruch nehmen würden (Protokoll Ehrenreich vom 2. Januar 2023).
Im Hinblick auf diese Widersprüche wird dringend gebeten, die einzelnen Zeitansätze für Planung als auch Ausführung detailliert darzulegen.
Die DB-Infra-GO ist sowohl nach AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz), EBO (Elektronisches Bürger- und Organisationen Postfach) als auch dem EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) verpflichtet, nicht nur das Netz, sondern auch die Nebenanlagen betriebsfähig zu halten. Wenn hier der Bahnübergang für 5 Jahre geschlossen bliebe, beständen erhebliche Zweifel, ob damit nicht, bei aller Zubilligung von Ermessensspielräumen, gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.
Nach der Regelliste des EBA §18 (Eisenbahnrecht) dürfte die Erneuerung der Schranken allerdings keiner öffentlich-rechtlichen Entscheidung bedürfen, da das Maß der Sicherungseinrichtungen unverändert bleibt.
gez.
Hanna Märgner-Beu
