Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25900
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung Qualitätsstandard Fahrradstraßen - Fallersleber-Tor-Wall
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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19.08.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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02.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei Fahrradstraßen um einen Beschluss über Planungen, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist. Fahrradstraßen sind Teil eines übergeordneten Netzes an Fahrradstraßen, deren Bedeutung somit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Im Juli 2020 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ zur umfassenden Förderung des Radverkehrs beschlossen (DS 20-13342-02). Die Maßnahme 6.1 sieht die Entwicklung eines Qualitätsstandards für Fahrradstraßen vor, um künftig eine einheitliche und klar erkennbare Gestaltung zu gewährleisten und den besonderen Charakter dieser Straßen hervorzuheben.
Um den Radverkehr zu fördern und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen, wurde im Dezember 2022 der von der Verwaltung entwickelte „Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“ beschlossen (DS 22-19984).
Fahrradstraßen bündeln den Radverkehr und bieten eine sichere und komfortable Alternative zu herkömmlichen Radwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen. Ein gut ausgebautes Netz von Fahrradstraßen ermöglicht es, über längere Strecken hinweg attraktive Routen zu schaffen und so den Anteil des Radverkehrs zu steigern. Die Verwaltung hat daher in den vergangenen Jahren ein mehr als 15 km langes, größtenteils zusammenhängendes Netz von Fahrradstraßen und einer Fahrradzone eingerichtet.
Planung
Folgende Maßnahme wird zur Umsetzung vorgeschlagen:
- Fallersleber-Tor-Wall (Anlage 1)
Die Straße Fallersleber-Tor-Wall liegt in einer Fahrradzone und stellt als Teil Veloroute Wallring (DS 23-20323) eine sehr hohe Netzrelevanz für den Radverkehr dar. Die Erschließungsstraße dient dem Verkehr von Anliegern und deren Besuchern. Es findet beidseitig Schrägparken im Seitenraum statt. Die verbleibende Fahrgassenbreite nach Abzug der Sicherheitstrennstreifen (je 1,00 m) läge bei ca. 6,10 m und überschreitet damit das Regel- und Maximalmaß für Fahrradstraßen.
Die baulichen Parkstände sind aktuell sehr kurz ausgebildet, weshalb das Schrägparken bis weit auf den Gehweg praktiziert wird. Im Zuge der Umsetzung des Qualitätsstandards wird auf dem Fallersleber-Tor-Wall die Fahrgasse zugunsten der nutzbaren Gehwegbreiten reduziert. Durch die zukünftige Markierung der Parkstände wird das Parken, wo möglich, weiter auf die Fahrbahn geschoben. Es sind für die Umsetzung des Qualitätsstandards keine baulichen Anpassungen notwendig. Der Bestand bleibt erhalten; es muss ausschließlich markiert und beschildert werden. Die Baumstandorte bleiben unverändert bestehen.
Markiert werden die Sinnbilder „Fahrradzone“, die auf Regelmaß verlängerten Parkstände sowie die Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen. Die Sicherheitstrennstreifen dienen dem Radverkehr zur Verdeutlichung des Gefahrenbereiches zu parkenden Fahrzeugen und sind nicht für das regelmäßige Befahren vorgesehen. Der Radverkehr sollte ausschließlich in der Fahrgasse abgewickelt werden. Vom fließenden Kfz-Verkehr kann der Sicherheitstrennstreifen im Bedarfsfall mit genutzt werden.
In einigen Bereichen mit Parkstandslängen aktuell unterhalb der Regelmaße wird das Schrägparken bis auf den Gehweg weiterhin toleriert. Dies ist in Einzelfällen nach Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich geworden, wenn zur Sicherung des Bestandsschutzes und zur Gewährleistung des 2. Rettungsweges erforderlich wird, dass die Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall auf der Fahrbahn stehen und dabei eine Maximalentfernung von den Gebäuden nicht überschreiten. Werden die bauordnungsrechtlich geforderten 2. Rettungswege künftig anderweitig sichergestellt (z.B. über Fluchttreppen an den Gebäuden), können die Parkstände zugunsten der nutzbaren Gehwegbreiten zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich markiert werden. Im Einmündungsbereich Am Fallersleber Tore, im Bereich des aufgeweiteten Radaufstellstreifens (ARAS) wird die Markierung (Haltlinien, Fahrradpiktogramme und Fahrbahnbegrenzungen) regelkonform angepasst.
Im Knotenpunktbereich Fallersleber-Tor-Wall/Am Fallersleber Tore wird die gesamte Fahrbahnbreite benötigt, um Verkehre sicher und übersichtlich zu führen. Dies führte dazu, dass die Gehwege stark zugeparkt wurden. Da die Gehwegbreite dem Fußverkehr jedoch uneingeschränkt zur Verfügung stehen soll, wurden bereits auf der östlichen Seite die ersten 5 Schrägparkstände umgewandelt (in Stellplätze für Leihfahrräder VELOLEO und Scooter-Stellflächen). Gegenüber auf der westlichen Seite werden im ersten Schrägparkstand Fahrradanlehnbügel aufgestellt, um die Freihaltung des Gehweges zu gewährleisten. Auf den zum Parken zu schmalen Eckflächen im Seitenraum werden nach Bedarf Fahrradbügel aufgestellt.
Insgesamt entfällt auf dem Fallersleber-Tor-Wall einer von ca. 88 öffentlichen Parkständen. Die Anzahl der legalen Parkstände bleibt somit nahezu unverändert. Im Wendentorwall und Fallersleber-Tor-Wall stehen regelmäßig freie Parkstände zur Verfügung.
Gemäß beschlossenem Qualitätsstandard sind Maßnahmen zur Verhinderung von Kfz-Durchgangsverkehr zu prüfen. Wie auch schon am Wendentorwall erfolgt eine „Anlieger frei“-Beschilderung. Weitere Maßnahmen können erst nach Abschluss der Arbeiten Hagenmarkt sowie an der Querung Wendentorwall/Am Wendentor in Betracht gezogen werden.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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265,8 kB
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