Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25849-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:

Zu 1:  Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet künftig mindestens sechs Monate vor der geplanten Durchführung die vollständigen Baumfälllisten für das Bezirksgebiet 310 vorzulegen.

Die Verwaltung begrüßt das Interesse des Stadtbezirksrats an einem transparenten Umgang mit dem städtischen Baumbestand. Grundsätzlich werden Fällentscheidungen auf Grundlage regelmäßiger Kontrollen durch speziell geschulte Baumkontrolleure sowie nach dem 4-Augen-Prinzip getroffen. Dabei steht vor allem die Verkehrssicherheit im Fokus.

Einmal im Jahr erstellt der Fachbereich Stadtgrün bereits eine sogenannte Fällliste, in der die im Vorjahr durchgeführten Fällungen dokumentiert sind inklusive Standort, Baumart, Begründung und geplanter Ersatzpflanzungen. Diese Übersicht wird dem Umwelt- und Grünflächenausschuss zur Kenntnis gegeben und seit diesem Jahr auch allen Stadtbezirksräten. Baumfällungen im Zusammenhang mit städtischen Bauprojekten werden bereits in den politischen Gremien mitbeschlossen, in Bürgerinformationen erläutert und über Pressemitteilungen öffentlich gemacht.

Wenn ein Baum eine akute Gefahr darstellt etwa durch Bruch- oder Umsturzgefahr muss aus rechtlichen Gründen schnell gehandelt werden. In solchen Fällen ist ein längerer zeitlicher Vorlauf, wie hier vorgeschlagen, nicht möglich, da die zeitnahe Gefahrenabwehr Priorität besitzt.

Zu 2: Die Baumfälllisten sollen Informationen über den Standort, die Art, das Alter des Baumes sowie den Zeitpunkt und den Grund der geplanten Fällung enthalten.

Die bereits erwähntellliste enthält bereits heute zentrale Informationen: Standort, Art des Baumes und der Grund für die Fällung. Soweit verfügbar, können ergänzende Angaben bereitgestellt werden. Das Alter des Baumes ist nicht immer exakt ermittelbar insbesondere bei älteren Bäumen fehlen oft verlässliche Pflanzdaten.

Ein konkretes Fälldatum lässt sich im Vorfeld meist nicht exakt benennen. Die Umsetzung hängt stark von Arbeitskapazitäten und anderen Faktoren ab.

Unabhängig davon informiert die Verwaltung jeden Stadtbezirksrat auch außerhalb von Sitzungen vorab, wenn drei oder mehr Bäume im Bezirksgebiet zur Fällung anstehen.

Zu 3: Bei Gefahr im Verzug (z.B. akute Verkehrssicherungspflicht) ist eine nachträgliche Information mit Begründung zeitnah nachzureichen.

Bei plötzlich auftretenden Gefahren, etwa durch Sturmschäden oder unerwartete Baumbrüche, muss zur Vermeidung von Schäden unverzüglich gehandelt werden. In solchen Fällen erfolgt die Fällung ohne vorherige Ankündigung, da die Verkehrssicherheit oberste Priorität besitzt.

Wenn bei einer akuten Maßnahme drei oder mehr Bäume betroffen sind, informiert die Verwaltung den Stadtbezirksrat zeitnah im Nachhinein mit einer kurzen Erläuterung der Gründe soweit dies im laufenden Betrieb leistbar ist.

In allen anderen Fällen erfolgt eine nachträgliche Information insbesondere dann, wenn die Maßnahme größere Auswirkungen hat oder öffentlich wahrgenommen wird.

Zu 4: Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat hrlich über den Umsetzungsstand von Ersatzpflanzungen zu berichten

Ersatzpflanzungen sind fester Bestandteil des städtischen Grünflächenmanagements und werden bereits in der jährlichen Fällliste mit aufgeführt.

Der Zeitpunkt für Ersatzpflanzungen ist nicht immer konkret planbar, da diese vom Zustand des jeweiligen Standorts abhängen (nicht jeder Standort lässt eine Nachpflanzung zu) und stark von der Verfügbarkeit geeigneter Gehölze auf dem Markt bestimmt sind. Gerade sogenannte Klimabäume werden bundesweit stark nachgefragt. Viele spezialisierte Baumschulen können die gewünschte Qualität derzeit nicht in ausreichendem Maß liefern, was zu zeitlichen Verzögerungen führen kann.

Im Zuge der stattfindenden Informationen bei mehr als 2 Baumfällungen je Straße wird auch auf die vorzunehmenden Ersatzpflanzungen hingewiesen.

 

Zusammenfassung

Die Verwaltung legt großen Wert auf Transparenz und Bürgernähe im Umgang mit dem städtischen Baumbestand. Die bestehenden Instrumente insbesondere die jährliche Fällliste sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit bei größeren Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt. Die Umsetzung der vorgeschlagenen zusätzlichen Informationsformate würde jedoch mit einem erheblichen Mehraufwand an Organisation, Koordination und Dokumentation einhergehen. Hierfür stehen dem Fachbereich Stadtgrün keine Personalressourcen zur Verfügung.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden an den fachlichen Abläufen selbst nichts verändern und keinen Mehrwert generieren. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher keine Veranlassung, die Anregungen in der vorgeschlagenen Form umzusetzen.
 

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