Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26132

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ab dem Monat August 2025 wird schrittweise mit der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete bei der Stadt Braunschweig begonnen.

 

Begründung:

 

Nach den Weisungen des Landes Niedersachsen vom 04.11.2024 und 22.01.2025 sind r die Leistungsgewährung an Geflüchtete im Grundleistungsbezug gem. § 3 Asylbewerber­leistungsgesetz durch die kommunalen Leistungsbehörden bis zum Jahresende 2025 Bezahlkarten einzuführen.

 

Erste Bezahlkarten wurden von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) beginnend ab Dezember 2024 an Leistungsberechtigte ausgegeben. Im zweiten Schritt wurden die kommunalen Leistungsbehörden seit Anfang Februar 2025 in die Lage versetzt, Bezahlkarten aus dem Rahmenvertrag abzurufen.

 

Trotz weiterhin fehlender Schnittstelle zur eingesetzten Fachsoftware im Fachbereich Soziales und Gesundheit wird die Bezahlkarte mit personellem Mehraufwand für die Verwaltung sukzessiv eingeführt.

 

Jede/r volljährige Leistungsberechtigte erhält eine eigene Bezahlkarte mit dem ihr/ihm individuell zustehenden Leistungsbetrag. Hier erhalten zunächst die Leistungs­empfänger/innen ohne eigenes Girokonto (sog. Barzahler) und die neu zugewiesenen Geflüchteten ihre Bezahlkarte bzw. die bereits in der LAB NI ausgestellten Bezahlkarten bleiben in der Nutzung.

 

Monatlich werden die weiteren Bestandskunden nach und nach auf Bezahlkarte umgestellt, um so die Vorgabe des Landes einzuhalten, die Einführung der Bezahlkarte bis zum Jahresende 2025 in der Kommune abzuschließen.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise