Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-26206

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Sachverhalt

 

Gemäß der Park- und Grünanlagensatzung handelt es sich beim Weg vom Ölper Wehr zur Überlaufschwelle (Grenze Stadtbezirk, und weiter in Richtung Überlaufstelle) um einen Freizeitweg. In der Park- und Grünanlagensatzung ist in §10 Abs. 1 der Vorrang von Fußngern auf den Freizeitwegen definiert. Anwohner beobachten, dass sich Fahrradfahrer durch ein aggressives Fahrverhalten ein Vorrecht einfordern und zum Teil mit sehr erhöhter Geschwindigkeit fahren. 

 

Sieht die Stadtverwaltung es als zielführend an, durch Beschilderung/ Markierung des Weges oder den Einsatz des zentralen Ordnungsdienstes das Verhalten der Fahrradfahrer in Bezug auf die geltende Rechtslage positiv zu beeinflussen?

Wenn nicht, welche weiteren Maßnahmen könnten aus Sicht der Stadtverwaltung ergriffen werden?

 

gez.

 

Sophie Ramdor

 

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