Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26205
Grunddaten
- Betreff:
-
155. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umfeld Hauptbahnhof" Stadtgebiet zwischen Kurt-Schumacher-Straße, Ottmerstraße, Willy-Brandt-Platz und Berliner Platz Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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02.09.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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03.09.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel und Planungsanlass
Das weitestgehend in den 1960er Jahren entstandene Umfeld des Hauptbahnhofs entspricht heute mit seinen großflächigen Verkehrsräumen nicht mehr den Anforderungen an eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung. Maßnahmen zur Aufwertung dieses innenstadtnahen Bereichs rund um den Hauptbahnhof wurden daher bereits in dem vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) formuliert.
Mit der Zielsetzung, den nördlichen Bereich des Hauptbahnhofs der Stadt Braunschweig durch eine städtebauliche Neuordnung zu einem zukunftsfähigen urbanen Quartier der kurzen Wege umzugestalten, wurde im April 2019 ein zweiphasiger städtebaulicher Ideenwettbewerb ausgelobt. Neben den baulichen und nutzungsrelevanten Potentialen sollten Ideen für die Neuordnung der Verkehre, die Vernetzung mit dem Park „Viewegs Garten“ und den angrenzenden Quartieren sowie attraktive und eindeutige Stadträume entwickelt werden. In dem Siegerentwurf des Büros WELPvonKLITZING ist es in hohem Maße gelungen, den Hauptbahnhof in die Stadt zu integrieren, einen maßstabsgerechten Bahnhofsvorplatz auszubilden und den Park „Viewegs Garten“ mit seiner baulichen Umgebung zu vernetzen. Die Entwurfsidee sieht die bauliche Nachverdichtung im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofsgebäudes vor. Dieses wird unter Wahrung seiner denk-malschutzrechtlichen Bedeutung und stadträumlichen Wirkung um ein Fernbusterminal im Südwesten baulich erweitert. Eine dichte urban gemischte Bebauung ist sowohl neben dem Bahnhofsgebäude als auch gegenüber, im Bereich der heutigen Verkehrsgrünflächen auf dem Wilhelminischen Ring, beabsichtigt. Der Wilhelminische Ring als Hauptverkehrsstraße bleibt erhalten bzw. wird fortgesetzt.
Es sind gewerbliche Nutzungen – vorwiegend Büros / Dienstleistungen – vorgesehen, um die Attraktivität des direkten Bahnhofumfelds zu erhöhen und regional gut erreichbare Arbeitsstätten anzusiedeln. Die Nähe zum Bahnhof wird als Standortvorteil für die gewerblichen Nutzungen gesehen und soll das Wegeaufkommen der neu ausgewiesenen Bauflächen minimieren. Die geplante sensiblere Wohnnutzung wird in Obergeschossen und tendenziell Richtung Grün orientiert.
Zur städtebaulichen Neuordnung dieses wichtigen Stadtteils wird der Bebauungsplans AW 118 Umfeld Hauptbahnhof aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit der vorliegenden 155. Änderung „Umfeld Hauptbahnhof“ entsprechend der geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans geändert.
Geplante Darstellungen im Flächennutzungsplan
Die Verkehrsflächen des Wilhelminischen Rings werden im 17 ha großen Änderungsbereich künftig deutlich verkleinert. Im FNP wird die geplante neue Führung der örtlichen Hauptverkehrsstraße übernommen und die Funktion des Wilhelminischen Rings bleibt erhalten. Die verbleibenden Flächen zwischen Straße und Eisenbahnstrecke werden im Bereich des Bahnhofsvorplatzes künftig als Flächen für Bahnanlagen nachrichtlich übernommen. Dies entspricht der bestehenden eisenbahnrechtlichen Widmung des Grundstücksteils. Der Bahnhofsvorplatz wird nach den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans AW 118 künftig von zwei Baugebieten flankiert. Für sie wird eine gemischte Baufläche und eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Diese Bauflächen sind bislang noch gewidmete Anlangen der Eisenbahn, die Freistellung von Bahnbetriebszwecken wird angestrebt.
Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans wird die gemischte Baufläche entlang der Kurt-Schumacher-Straße und des Rings nach Süden bis zum neuen Verlauf der örtlichen Hauptverkehrsstraße erweitert.
Der Querschnitt der Kurt-Schumacher-Straße wird verringert und zugunsten des Fuß- und Radverkehrs umgewandelt. Hierdurch wird der Bahnhof besser an die Innenstadt angebunden. Damit entfällt die regionale Funktion, weshalb die Darstellung als Hauptverkehrsstraße im Flächennutzungsplan künftig entfällt.
Um von dem im RROP festgelegten raumordnerischen Ziel „Hauptverkehrsstraße mit regionaler Bedeutung“ abweichen zu können, liegt eine positive Stellungnahme des Regionalverbands Großraum Braunschweig vor.
Mit den geplanten Darstellungen der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Möglichkeit eröffnet, auf den betroffenen Flächen die planerische Vorbereitung für die Verlagerung und den Rückbau der überdimensionierten Verkehrstrassen zu Gunsten eines urbanen Stadtquartiers zu schaffen. Darüber hinaus kann durch Rückbau von Verkehrsflächen die öffentliche Grünfläche erweitert werden. Der Wilhelminische Ring bleibt in seiner Zweistreifigkeit pro Richtung plus erforderlicher Abbiegespuren und ausreichender Radverkehrsanlagen durchgängig erhalten.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 (1) BauGB mit Bekanntmachung vom 07.01.2020 im Zeitraum vom 17.01.2020 bis zum 14.02.2020 frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Anregungen aus der Öffentlichkeit, jeweils versehen mit einer Stellungnahme der Verwaltung, sind in einer Niederschrift zusammengefasst und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 04.11.2024 von der 155. Änderung des Flächennutzungsplans unterrichtet und mit Terminsetzung zum 04.12.2024 zur Äußerung aufgefordert. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Planänderung geführt hätten, wurden nicht vorgebracht. Die Anregungen aus den Stellungnahmen werden jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen und der Vorlage zum Planbeschluss beigefügt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zur 155. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umfeld Hauptbahnhof“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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153,7 kB
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